Arbeit ist so eine Sache. Das Grundgesetz sagt in seinem wichtigsten Artikel „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Daraus sollte folgen, dass Nichts die Würde von Menschen verletzen darf.
Da steht nichts von „Die Würde der Arbeitenden“ oder „Die Würde der Ausgebildeten“, „die Würde der Sauberen“, die Würde aller Deutschen, oder so etwas.
Wenn also Menschen unwürdig behandelt werden – z.B. durch „auszahlende“ Ämter – dann muss da korrigiert werden.
Oder wenn jemand in seiner Würde verletzt wird, weil er nicht arbeitet – dann muss diese Verletzung abgestellt werden und so weiter.
Man könnte das Grundgesetz ändern? Nein, das geht nicht, der Artikel 1 unterliegt der Ewigkeitsklausel. Und das ist gut so!
Also: Bei uns spielt die Arbeit eine große Rolle. Das ist ok. Aber sie darf nicht dazu benutzt werden, Menschen in ihrer Würde zu beeinträchtigen. Das geschieht täglich. Aus meiner Sicht folgt daraus: Diese Umstände sind abzustellen. Ich habe aus diesem Grunde viel Sympathie mit dem BGE.
„Arbeit“ darf nicht herhalten dürfen für die Einschränkung von Grundrechten.
P. Paschlompke
9 Januar , 2013
Soso – die Würde von sexuellen Straftäter, Kriminellen, Vergewaltigern, Betrügern und anderem Gesocks ist somit auch unantastbar – so wie die Würde von Vollidioten, die diesen populistischen „Artikel“ auch noch gut finden…
Und übrigens: Ewigkeitsklauseln gibts nicht. So ein Schmarrn – nichts ist ewig, nicht mal unser Planetensystem…
auerochse
9 Januar , 2013
Hallo P.Paschlompke, die Ewigkeitsklausel ist in Art. 79 des Grundgesetzes festgehalten. Nun nichts hält ewig – schon klar. Aber die Bedeutung der Worte sind immer genauer zu betrachten. So wird Hundekuchen in aller Regel ja auch nicht aus Hunden gebacken….
Und zur Würde von Straftätern. Das genau ist ja die Errungenschaft des Grundgesetzes nach dem 2. Weltkrieg und den Erfahrungen des 3. Reiches. Unter den Nazis konnte nahezu willkürlich Bevölkerungsgruppen zu Freiwild erklärt werden, Polen, Juden, Behinderte,…. wir kennen das.
Mir ist es wichtig, dass das heute so ist. Und das ist ein Grund, warum ich froh bin, in diesem Land zu leben.
Ich kann verstehen, das Berichte über Greueltaten an Kindern, Frauen, etc. erschrecken und ein Begehren nach „schärferen Strafen“ aufkeimen lässt. Die Grundrechte dürfen dabei aber niemals missachtet werden. Und nochmal: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dennoch wird diese täglich verletzt. Der Rechtsstaat steht dafür, dies zu ahnden und nicht ausufern zu lassen.
Ich habe mal das Vorurteil, dass ich Sie mit diesen Worten nicht überzeugen könnte, oder?
bgeroot
5 Februar , 2013
Mal ganz abgesehen davon, dass die Sanktionen im Hartz4 System für mich verfassungswidrig sind, möchte ich insbesondere darauf aufmerksam machen, dass die Politik genau das beabsichtigt hat, dass das eigene Volk sich vor allem selbst beschäftigt. Dadurch dass die Ämter nicht haftbar gemacht werden können, entfällt für jeden Beteiligten auf der Seite des Amts die Notwendigkeit sich mit den Dingen differenziert zu beschäftigen. Zwar hat man als Betroffener die Möglichkeit zu klagen und bekommt im Falle eines „Sieges“ die unrechtmäßig einbehaltenen „Gelder“ nachgezahlt, jedoch können die Ämter in keiner Weise durch Entschädigungsforderungen zur Sorgfaltspflicht angehalten werden. Es kann also von amtswegen völlig wahllos sanktioniert werden – ohne echte Konsequenzen befürchten zu müssen. Genau dies ist unter normalen Umständen genau das, was eigentlich jeder Staat versucht zu verhindern. Im Prinzip ist Hartz4 ein perfektioniertes Unrechtssystem und kaum jemand interessiert es essentiell genug, weil jeder auf seine Weise im Hamsterrad gefangen ist. Aber es gibt wohl niemanden, der dieses System in seinem Herzen für richtig hält. Insofern glaube ich auch, dass sich mittlerweile sehr viele Menschen das bedingungslose Grundeinkommen wünschen, wenn auch noch nicht fest entschlossen. Je mehr Leute an diesem Hartz4 System Blut lecken dürfen, je offensiver wird das Grundeinkommen gefordert werden. Die Geschichte wird es zeigen.