Frontal21 berichtete am 22.9. u.a. auch über Handwerker, die ohne Meistertitel selbständig sind und verfolgt werden. Obwohl sie Steuern und Abgaben zahlen, werden die Unternehmer dennoch von Behörden (Ordnungsamt Remscheid, Witten und Göttingen) verfolgt und mit Bussgeldbescheiden, dem Anschwärzen im Kundenkreis, Betriebsuntersagungen und – regelmässig auch – Hausdurchsuchungen maltretiert.
Zu empfehlen ist auch das Forum von Frontal21, wo schon heftig gestritten wird!
Ich finde den Bericht in jedem Falle sehenswert!
Weitere Infos zu Hausdurchsuchungen bei meisterfreien finden sich hier
Mit den Tags ‘Reisegewerbe’ versehene Einträge
Bürokratie : Verfolgte Kleinunternehmer Frontal21 zu Hausdurchsuchungen bei Handwerkern ohne Meisterbrief
23 September , 2009 · Kommentar schreiben
Kategorien: Bundestagswahl · Freiheitsrechte · Handwerk
Mit Tag(s) versehen: Bürgerrechte, Behördenwahn, Bundestagswahl, CDU/CSU, freies Handwerk, Gewerbefreiheit, GRÜNE, Handwerk, Handwerker, Kammern, Kreishandwerkerschaft, politische Verantwortung, Reisegewerbe, Schwarzarbeit, Selbständig, SPD, staatliche Verfolgung, unabhängiges Handwerk, Unternehmer, Visitenkarten, Werben, Zivilcourage
Landkreis Goslar behindert Gewerbeanmeldung!
11 Juni , 2009 · Kommentar schreiben
Der Landkreis Goslar verzögere die Gewerbeanmeldung des Velo-Klempners Sven A seit mehreren Monaten, heisst es in einer Meldung des „Seesener Beobachters“.
Anlässlich dessen war der Berufsverband unabhängiger HandwerkerInnen (BUH e.V.) heute auf dem Markt zu Lutter am Barenberge mit einem Infotisch vertreten. Der „Velo-Klempner im traditionellen Reisegewerbe“ präsentierte auf dem Markt seinen Gewerbebetrieb und zeigte, wie im Reisegewerbe Aufträge aufgesucht werden. Mit seiner mobilen Werkstatt auf einem alten Lastenfahrrad klappere er die potentiellen Kunden ab und führe die eine oder andere Arbeit auch gerne gleich durch.
Der BUH führte am Markt Gründungsberatungen durch. Einige der Interessierten machten sich aufgrund einer Presseankündigung vom Mittwoch mit Ihren speziellen Fragen zur meisterfreien handwerklichen Existenzgründung auf den Weg zum Infoangebot des BUH auf dem Markt in Lutter.
Gespannt sind nun der junge Existenzgründer Sven und die beiden BUH’ler Jonas Kuckuk und Oliver Steinkamp über die weitere Entwicklung im Gewerbeanmeldungsverfahren des Landkreises Goslar. „An diesem Fall stört uns nicht nicht alleine, dass der Landkreises Goslar die Gewerbeanmeldung im Falle von Sven A. seit vielen Wochen in die Länge zieht.“ meint Steinkamp dazu auf telefonische Nachfrage heute, „Die, zum Teil fadenscheinigen Fragen und Behauptungen, sind schon schlimm genug. Noch schlimmer finden wir das die Sachbearbeiterin im Fachbereich Ordnung und Verkehr des Landkreises die persönlichen Daten des Beantragenden widerrechtlich an die überhaupt nicht zuständige Handwerkskammer Braunschweig weitergeleitet hat.“ Der Veloklempner Sven ist gemeinsam mit dem BUH nun sehr gespannt wie lange sich dieser Verwaltungsakt noch in die Länge ziehen wird.
Kategorien: Handwerk
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Deutschland und 60 Jahre Erklärung der Menschenrechte
10 Dezember , 2008 · Kommentar schreiben
Wenn sich heute zum 60 Male der Tag jährt, an dem die Vereinten Nationen das erste mal die allgemeinen Menschenrechte erklärt haben, so ist dies ein Grund sich die Situation vor der eigenen Haustüre einmal anzuschauen. So sollen durch das BKA Gesetz der Justiz weitere Aufgaben aufgelastet werden – für jede Online- Durchsuchung ein richterlicher Beschluss. Aber schon heute ist der richterliche Vorbehalt von einem einstmal wichtigen Instrument der Rechtsstaatlichkeit verkommen zu einer Massenwerkzeug mit minimalster Tauglichkeit. 50 000 Durchsuchungsbeschlüsse ergehen jährlich von deutschen Gerichten. Dabei haben Richter in Baden-Württemberg durchschnittlich 36 Minuten, in Bayern gar nur 2 Minuten für Prüfung und Ausführung eines Durchsuchungsbeschlusses Zeit. Das ganze führt dann zu so wahnwitzigen Situationen:
Zwischen 2007 und 2008 hat das Bundesverfassungsgericht alleine 21 Entscheidungen gegen Hausdurchsuchungen bei Handwerkern gefällt. In diesen 21 Fällen standen also meist früh morgens einige Beamte vor der Türe von Menschen, begannen eine Hausdurchsuchung.
„Rechtsstaat ok“ – schliesslich haben die Betroffenen in Karlsruhe ja Recht bekommen?
Nein – keinesfalls „Rechtsstaat ok“
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte besagt:
„Artikel 12
„Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.“
Hier hat aber der rechtliche Schutz versagt, „Darüber hinaus lassen die angegriffenen Beschlüsse eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht einmal ansatzweise erkennen, obwohl sich Ausführungen hierzu im vorliegenden Fall aufdrängen mussten.“ schreibt das BVerfG z.b. in der Entscheidung 2 BVR 1006.
Und wenn Deutsche Politiker nun das BKA Gesetz verabschieden und somit eine weitere Lawine auf die Justiz in Gang setzen (Neben der Vorratsdatenspeicherung etwa – siehe hierzu auch Spiegel.de – 2200 Zugriffe auf gespeicherte Vorratsdaten zwischen Mai und Juli 2008!), dann handeln sie damit gegen die Menschenrechtserklärung. Die Einwohner dieses Landes haben einen Anspruch darauf, dass die Politiker auch den folgenden Artikel der Menschenrechtserklärung beachten:
Artikel 22
„Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.“
Wenn aber die Politik statt irgendwas zu unternehmen, die Justiz zu entlasten, leistungsfähiger auszustatten, und Behördenwillkür Einhalt zu gebieten, statt dessen aber dieser einen Justiz ständig neue Aufgaben auferlegt, dann begehen diese deutschen Politiker einen Verstoß gegen diesen 22. Artikel, weil eben der Anspruch auf wirtschaftliche und kulturelle Rechte nicht mehr erfüllt werden kann, wenn der Staat einerseits seine Bürger ständig vor den Kadi zieht, während er gleichzeitig die Justiz überlastet.
Jeder in der Bundesrepublik hat dafür Sorge zu tragen, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Ihrer Gesamtheit in Deutschland (zunächst einmal) beachtet und umgesetzt werden. Deutsche Politiker in Bund und Ländern tun dies nicht, wenn Sie
- nichts gegen die Verfolgung meisterfreier Handwerker unternehmen
- es unterlassen die Justiz zu entlasten und leistungsfähiger aufzustellen
- mit dem BKA Gesetz in Zukunft und der Vorratsdatenspeicherung (schon geschehen) dieser Justiz ungeprüft mehr Arbeit auflasten und damit dieses Instrument des Rechtsstaates ausleiern
- es unterlassen Behörden wirksam Behörden zu kontrollieren und staatlicher Willkür Einhalt zu gebieten
- die Zwitterfunktionen von Kammern als Interessensvertretung und Träger Hoheitlicher Belange nicht auflösen.
Artikel 29
„1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
3.Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.“
Auch hier versagt die bundesdeutsche Politik – In unserm Land werden die Rechte jedes einzelnen gradezu mit inflationärer Energie durch die Abgeordneten des deutschen Bundestages eingeschränkt.
Einige von vielen Beispielen aktives Handelns der Abgeordneten
- Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt – Stichwort: Onlinedurchsuchung (und anderes)
- Drittes Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes – Stichwort: Speicherdauer von Videoaufzeichnungen auf Flughäfen und Bahnhöfen von 48 Stunden auf 30 Tage (und andere)
- Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG, u.a. – Stichwort: Vorratsdatenspeicherung
- Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften Stichwort: Biometrischer Pass, RFID-Ausweise
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 13) Stichwort: Grosser Lauschangriff
Beispiele von Einschränkungen der Rechte einzelner durch „Nicht-Reagieren“ von bundesdeutschen Abgeordneten:
- Falschinformationen zur „Schwarzarbeit“ durch deutsche Handwerkskammern (z.B.: München wo geschickt suggeriert wird, Schwarzarbeit nähme einen Anteil von 14,7% des BSP ein – die in Anspruch genommene Summe für Schattenwirtschaft umfasst auch Drogenhandel, Prostitution, Nachbarschaftshilfe….)
- Übertragung der Verfahren zur Erlangung einer Ausnahmebewilligung von staatlicher Seite auf die Handwerkskammern (Wer ohne Meisterbrief tätig sein will stellt einen Antrag -früher bei den Regierungspräsidien – heute bei den Kammern, die Interessensvertreter der Meistertitelinhaber sind – somit hat die Politik die Entscheidung über Marktzulassung den Konkurrenten übertragen!)
- Falsches Ausstellen und auch Verweigerung von Reisegewerbekarten durch kommunale Ordnungsbehörden (s.hierzu: BUH e.V. )
Fazit: Es ist noch viel zu tun, bis Deutschland die Forderungen aus der heute vor 60 Jahren verkündeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erfüllt.
In Deutschland wird täglich gegen diese Erklärung verstossen.
Kategorien: Handwerk · Politik allgemein
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Werben als selbständiger Handwerker im Reisegewerbe?
18 August , 2008 · 3 Kommentare
Werbung im Reisegewerbe – Einige Tipps
Das Reisegewerbe bietet eine von einer handvoll Möglichkeiten, um in Deutschland ein Handwerk selbständig ohne Meistertitel zu betreiben.
Immer wieder werden von Behörden, Kammern und auch Gerichten Werbemaßnahmen von Reisegewerblern als kritisch angesehen. In keinem Gesetzbuch steht jedoch, dass Werbung im Reisegewerbe verboten ist.
Richtig ist es aber in jedem Einzelfall die Maßnahmen vorher genau zu durchdenken.
Im Wesentlichen ist auch bei Werbung zu beachten, dass die Initiative zum Auftrag im Reisegewerbe vom Auftragnehmer – also Unternehmer – auszugehen hat.
Eine einfache Zeitungsanzeige
„Ich decke Ihr Betondachsteindach zum Festpreis von 50 €/m²! Karl Maierhuber, Dachdecker im Reisegewerbe, Tel: ….“
Ist somit als sehr grenzwertig anzusehen, da dann wohl Kunden anrufen „Bitte decken Sie mir mein Dach mit 168 m² zum von Ihnen genannten Festpreis von 50 €/m².
Aber Reisegewerbetreibende können hervorragend teilnehmen an regionalen Märkten, Gewerbeschauen und Mittelaltermärkten, um auf sich aufmerksam zu machen.
Werbung an Firmenfahrzeugen ist unter Umständen möglich, hier besagt § 56a der Gewerbeordnung: „(2) Wird für einen Gewerbebetrieb eine Verkaufsstelle oder eine andere Einrichtung benutzt, so müssen an dieser die in Satz 1 genannten Angaben (Anm. d. Verfassers: Name, mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen oder die Firma) …., in einer für jedermann erkennbaren Weise angebracht werden.
Diese Mindestangaben (Name, Vorname, Firma) müssen also sogar sein!
Im Wesentlichen ist der Unterschied zu beachten:
Werbung im Sinne des Bewerbens einer ganz konkret umschriebenen Leistung, geht so nicht, denn dann wird die Initiative zum konkreten Auftrag („Ich möchte, das Sie mir die Haare zu Ihren Angebotskonditionen aus Ihrem Werbeflyer zu 11,80 € schneiden“) im Zweifel vom Kunden ausgehen – und damit läge ein Verstoß gegen die Regeln des Reisegewerbes vor!
Möglich jedoch ist Werbung im Sinne des Prägens eines Images, beispielsweise wie es die Firma Beiersdorf mit Blauen Luftballons mit „Nivea“ – Aufdruck macht, und eben nicht auf eine konkrete Leistung hinweist, sondern sich bekannt macht und ihr Image bewirbt. Das geht beispielsweise auch mit einer Fahrzeugbeschriftung „Malerarbeiten im Reisegewerbe, Müller München“.
Natürlich ist Werbung im Sinne des Verbraucherschutzes möglich, also etwa Visitenkarten, oder Briefköpfe. Denn hiermit macht der Unternehmer klar, dass er sich nicht versteckt, sondern durch seine Adresse dem Kunden auch bei Informationsbedarf, Nachfragen oder auch Reklamationen weiterhin zur Verfügung steht.
So besagt schließlich auch ein neues Urteil aus Brandenburg (AZ 1 O 130/08 ), dass das Verteilen von Visitenkarten an Kunden erlaubt ist.
Immer wieder werden Behörden und Interessensvertreter versuchen, das Reisegewerbe einzuschränken. Dabei wird wohl auch in Zukunft weiterhin versucht einzelne Bausteine (Auftragsanbahnung, Werbung, wiederkehrende Aufträge,….) dieser Gewerbeform gerichtlich anzugreifen oder gar Einfluss auf die Politik zu nehmen, mit dem Ziel, diese funktionierende, älteste Gewerbeform zu zerstören.
Das Handwerk im Reisegewerbe funktioniert. Es ist sehr wohl möglich als Reisegewerbetreibender Unternehmer sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Neider werden es aber immer wieder versuchen diesen Gewerbetreibenden einen Strich durch die Rechnung zu machen.
Wer Freude am aufrechten Gang hat, sich in seinem Beruf verwirklichen will, dabei eine hohe Flexibilität bei großer Unabhängigkeit wünscht, dem empfehle ich eine berufliche Selbständigkeit im Reisegewerbe.
Detaillierteres wird seit Jahren auf den Seiten des BUH e.V. (www.buhev.de) zusammengetragen.
Kategorien: Handwerk
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Kreishandwerkerschaft Oberhavel scheitert bei dem Versuch unabhängigen Handwerkern das Verteilen von Visitenkarten gerichtlich untersagen zu lassen
15 August , 2008 · 1 Kommentar
Erstaunlich, wieviel Energie, Hartnäckigkeit und Einfallsreichtum Kammern, Behörden, Kreishandwerkerschaften und andere Organisationen aufwenden, um sich lästige Konkurrenz vom Hals zu schaffen. Was könnte alles bewegt werden, würden diese Kräfte einmal zur Verbesserung der Dienstleistung am Kunden genutzt? Mit einem Versäumnisurteil (AZ 1 O 130/08 ) untermauerte im Frühjahr das Landgericht Neuruppin die Auffassung unabhängiger Handwerker, dass Visitenkarten von Reisegewerbetreibenden dem Schutzzweck der Gewerbe- ordnung dienen. Die leichte Identifizierbarkeit des Handwerkers ist schließlich ein unverzichtbarer Bestandteil eines funktionierenden Verbraucherschutzes.<br> Die Kreishandwerkerschaft Oberhavel hatte gegen eine im Reisegewerbe tätige Frisörin geklagt. Die Meistervertretung wollte der Handwerkerin auf diese Weise das Verteilen von Visitenkarten untersagen lassen. Letztlich ist dies nur ein weiterer der unzähligen Versuche, Gewerbetreibenden ihre Gewerbetätigkeit madig zu machen. Selbst gegen die Nutzung von Briefköpfen auf Rechnungen wurde von Seiten des etablierten Handwerks vorgegangen. Zum Versäumnis- urteil kam es, weil die klagende Kreishandwerkerschaft zum Ende der Ver- handlung auf einen Antrag verzichtete, damit hätte es keine Urteilsbegründung gegeben. Das war wohl auch das Kalkül der Gegenseite. Der Richter handelte jedoch in einem Akt der Fairness, als er seine Urteilsbegründung in einem schriftlichen Vermerk abgab, in dem er feststellt, ein Verbot des Verteilens von Visitenkarten bedeute eine unzulässige Einschränkung des Grundrechtes auf Berufsfreiheit.<br>
Dazu Hilke Böttcher, die Rechtsanwältin der Friseurin: „Ich gehe davon aus, dass Kreishandwerkerschaften weiterhin versuchen werden, reisegewerbetreibenden Handwerkern das Verteilen von Visitenkarten zu untersagen. Betroffene sollten in keinem Falle eine Unterlassungserklärung unterschreiben, ohne vorher rechtlichen Rat eingeholt zu haben“.
Kategorien: Handwerk
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