Frontal21 berichtete am 22.9. u.a. auch über Handwerker, die ohne Meistertitel selbständig sind und verfolgt werden. Obwohl sie Steuern und Abgaben zahlen, werden die Unternehmer dennoch von Behörden (Ordnungsamt Remscheid, Witten und Göttingen) verfolgt und mit Bussgeldbescheiden, dem Anschwärzen im Kundenkreis, Betriebsuntersagungen und – regelmässig auch – Hausdurchsuchungen maltretiert.
Zu empfehlen ist auch das Forum von Frontal21, wo schon heftig gestritten wird!
Ich finde den Bericht in jedem Falle sehenswert!
Weitere Infos zu Hausdurchsuchungen bei meisterfreien finden sich hier
Mit den Tags ‘Gewerbefreiheit’ versehene Einträge
Bürokratie : Verfolgte Kleinunternehmer Frontal21 zu Hausdurchsuchungen bei Handwerkern ohne Meisterbrief
23 September , 2009 · Kommentar schreiben
Kategorien: Bundestagswahl · Freiheitsrechte · Handwerk
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Landkreis Goslar behindert Gewerbeanmeldung!
11 Juni , 2009 · Kommentar schreiben
Der Landkreis Goslar verzögere die Gewerbeanmeldung des Velo-Klempners Sven A seit mehreren Monaten, heisst es in einer Meldung des „Seesener Beobachters“.
Anlässlich dessen war der Berufsverband unabhängiger HandwerkerInnen (BUH e.V.) heute auf dem Markt zu Lutter am Barenberge mit einem Infotisch vertreten. Der „Velo-Klempner im traditionellen Reisegewerbe“ präsentierte auf dem Markt seinen Gewerbebetrieb und zeigte, wie im Reisegewerbe Aufträge aufgesucht werden. Mit seiner mobilen Werkstatt auf einem alten Lastenfahrrad klappere er die potentiellen Kunden ab und führe die eine oder andere Arbeit auch gerne gleich durch.
Der BUH führte am Markt Gründungsberatungen durch. Einige der Interessierten machten sich aufgrund einer Presseankündigung vom Mittwoch mit Ihren speziellen Fragen zur meisterfreien handwerklichen Existenzgründung auf den Weg zum Infoangebot des BUH auf dem Markt in Lutter.
Gespannt sind nun der junge Existenzgründer Sven und die beiden BUH’ler Jonas Kuckuk und Oliver Steinkamp über die weitere Entwicklung im Gewerbeanmeldungsverfahren des Landkreises Goslar. „An diesem Fall stört uns nicht nicht alleine, dass der Landkreises Goslar die Gewerbeanmeldung im Falle von Sven A. seit vielen Wochen in die Länge zieht.“ meint Steinkamp dazu auf telefonische Nachfrage heute, „Die, zum Teil fadenscheinigen Fragen und Behauptungen, sind schon schlimm genug. Noch schlimmer finden wir das die Sachbearbeiterin im Fachbereich Ordnung und Verkehr des Landkreises die persönlichen Daten des Beantragenden widerrechtlich an die überhaupt nicht zuständige Handwerkskammer Braunschweig weitergeleitet hat.“ Der Veloklempner Sven ist gemeinsam mit dem BUH nun sehr gespannt wie lange sich dieser Verwaltungsakt noch in die Länge ziehen wird.
Kategorien: Handwerk
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Deutschlands beste Friseur – Website. Ich stimme für www.herr-u-macht-haare.de
28 Mai , 2009 · Kommentar schreiben
Noch bis zum Sonntag kann gevotet werden für Deutschlands beste Friseur-Website.
Ich habe für die Seite „Herr-u-macht-haare.de“ gestimmt. Sascha Uetrecht betreibt dort eine fein gestaltete Seite mit eingebettetem Blog. Das besondere: Sascha ist Friseur, ist selbständig, ist gut (was die Kommentare seiner Kunden beweisen) und Sascha hat keinen Meisterbrief sondern arbeitet im traditionellen Reisegewerbe. Der Unterschied zum Salon-Friseur ist im wesentlichen der: Die Kunden von Friseurmeister Müller oder Schulze kommen in dessen Salon und fragen um eine Frisur nach. Die Kunden des Reisegewerbetreibenden Herrn U werden von diesem angesprochen „Darf ich Ihnen die Haare frisieren“. Näheres dazu findet sich auf seiner Website. Ich habe für die Seite „Herr-U-Macht-Haare.de“ gevotet,
- weil er eine schön gestaltete Seite hat
- weil er sich im freien Handwerk bewegt
- weil er innovativ arbeitet
- weil das Echo der Kunden auf seine Arbeit durchweg gut ist.
Das Reisegewerbe ist für das Handwerk ein wenig so wie open-source für IT. Ein Unterschied ist allerdings, dass Behörden und Handwerkskammern regelmässig die freien Handwerker mit Grundrechtsverletzungen einzuschränken versuchen – das aber ist eine andere Geschichte…
Voten für die Website von Herrn U geht so: Die Seite aufrufen und den „Orden-Button“ rechts anklicken – fertig!
Kategorien: Freiheitsrechte · Handwerk · Uncategorized
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Konjunkturprogramm: Freiheit für das Handwerk!
23 April , 2009 · Kommentar schreiben
Mit seinem Videobeitrag wirft Olaf ein weiteres Thema in die Diskussion um Krise, Arbeitsplätze, Konjunktur und Steuereinnahmen: (leider ist das Video aber wohl nicht im Sinne der Verantwortlichen von „Maybritt Illner“ – Aber dann posten wir es halt hier:
Kategorien: Freiheitsrechte · Handwerk · Politik allgemein
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Werben als selbständiger Handwerker im Reisegewerbe?
18 August , 2008 · 3 Kommentare
Werbung im Reisegewerbe – Einige Tipps
Das Reisegewerbe bietet eine von einer handvoll Möglichkeiten, um in Deutschland ein Handwerk selbständig ohne Meistertitel zu betreiben.
Immer wieder werden von Behörden, Kammern und auch Gerichten Werbemaßnahmen von Reisegewerblern als kritisch angesehen. In keinem Gesetzbuch steht jedoch, dass Werbung im Reisegewerbe verboten ist.
Richtig ist es aber in jedem Einzelfall die Maßnahmen vorher genau zu durchdenken.
Im Wesentlichen ist auch bei Werbung zu beachten, dass die Initiative zum Auftrag im Reisegewerbe vom Auftragnehmer – also Unternehmer – auszugehen hat.
Eine einfache Zeitungsanzeige
„Ich decke Ihr Betondachsteindach zum Festpreis von 50 €/m²! Karl Maierhuber, Dachdecker im Reisegewerbe, Tel: ….“
Ist somit als sehr grenzwertig anzusehen, da dann wohl Kunden anrufen „Bitte decken Sie mir mein Dach mit 168 m² zum von Ihnen genannten Festpreis von 50 €/m².
Aber Reisegewerbetreibende können hervorragend teilnehmen an regionalen Märkten, Gewerbeschauen und Mittelaltermärkten, um auf sich aufmerksam zu machen.
Werbung an Firmenfahrzeugen ist unter Umständen möglich, hier besagt § 56a der Gewerbeordnung: „(2) Wird für einen Gewerbebetrieb eine Verkaufsstelle oder eine andere Einrichtung benutzt, so müssen an dieser die in Satz 1 genannten Angaben (Anm. d. Verfassers: Name, mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen oder die Firma) …., in einer für jedermann erkennbaren Weise angebracht werden.
Diese Mindestangaben (Name, Vorname, Firma) müssen also sogar sein!
Im Wesentlichen ist der Unterschied zu beachten:
Werbung im Sinne des Bewerbens einer ganz konkret umschriebenen Leistung, geht so nicht, denn dann wird die Initiative zum konkreten Auftrag („Ich möchte, das Sie mir die Haare zu Ihren Angebotskonditionen aus Ihrem Werbeflyer zu 11,80 € schneiden“) im Zweifel vom Kunden ausgehen – und damit läge ein Verstoß gegen die Regeln des Reisegewerbes vor!
Möglich jedoch ist Werbung im Sinne des Prägens eines Images, beispielsweise wie es die Firma Beiersdorf mit Blauen Luftballons mit „Nivea“ – Aufdruck macht, und eben nicht auf eine konkrete Leistung hinweist, sondern sich bekannt macht und ihr Image bewirbt. Das geht beispielsweise auch mit einer Fahrzeugbeschriftung „Malerarbeiten im Reisegewerbe, Müller München“.
Natürlich ist Werbung im Sinne des Verbraucherschutzes möglich, also etwa Visitenkarten, oder Briefköpfe. Denn hiermit macht der Unternehmer klar, dass er sich nicht versteckt, sondern durch seine Adresse dem Kunden auch bei Informationsbedarf, Nachfragen oder auch Reklamationen weiterhin zur Verfügung steht.
So besagt schließlich auch ein neues Urteil aus Brandenburg (AZ 1 O 130/08 ), dass das Verteilen von Visitenkarten an Kunden erlaubt ist.
Immer wieder werden Behörden und Interessensvertreter versuchen, das Reisegewerbe einzuschränken. Dabei wird wohl auch in Zukunft weiterhin versucht einzelne Bausteine (Auftragsanbahnung, Werbung, wiederkehrende Aufträge,….) dieser Gewerbeform gerichtlich anzugreifen oder gar Einfluss auf die Politik zu nehmen, mit dem Ziel, diese funktionierende, älteste Gewerbeform zu zerstören.
Das Handwerk im Reisegewerbe funktioniert. Es ist sehr wohl möglich als Reisegewerbetreibender Unternehmer sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Neider werden es aber immer wieder versuchen diesen Gewerbetreibenden einen Strich durch die Rechnung zu machen.
Wer Freude am aufrechten Gang hat, sich in seinem Beruf verwirklichen will, dabei eine hohe Flexibilität bei großer Unabhängigkeit wünscht, dem empfehle ich eine berufliche Selbständigkeit im Reisegewerbe.
Detaillierteres wird seit Jahren auf den Seiten des BUH e.V. (www.buhev.de) zusammengetragen.
Kategorien: Handwerk
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