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Schämt Euch Ihr Unverschämten! Christian Wulff, Gorleben und Respekt vor dem Leben

5 Juli , 2009 · Kommentar schreiben

Die Niedersächsische Staatskanzlei weigert sich Protokolle aus der Zeit der Entscheidung für Gorleben zu veröffentlichen.

Protest in Gorleben

Protest in Gorleben

1977 wurde der der Ort als Standort für ein Atom-Endlager-Projekt gewählt. Die Protokolle der vorausgegangenen Beratungen im Kabinett des damaligen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht (CDU) bleiben unter Verschluss.

Bildquelle <a href="http://www.flickr.com/
Medienberichte vom Samstag zitieren den Sprecher der niedersächsischen Staatskanzlei, Roman Haase mit dem Satz „Die Akten sind als vertraulich eingestuft, das wird auch nach über 30 Jahren nicht geändert“
Bildquelle Flickr „gruene_in_gorleben“

In den späten 1970er Jahren standen drei Salzstöcke in Niedersachsen zur Auswahl bezüglich der Erkundung ob sie sich als Endlager für hochradioaktive Stoffe eignen. Eine Veröffentlichung der Kabinettsakten könnte Klarheit bringen, ob die Pro-Gorleben-Entscheidung damals nach rein fachlichen, oder aber nach politischen Kritiereien getroffen wurden, schreibt die Frankfurter Rundschau.

Die Unterlagen aus 1976/77 könnten deutlich machen, warum die Entscheidung auf den schon damals umstrittenen Standort Gorleben fiel. Nach Ansicht eines am Auswahlverfahren beteiligten Geologe fiel Gorleben „nicht in die günstigste Kategorie“.

Hier geht es um Verantwortung – die Politik übertragen bekommt und die sie gemeinsam mit der Verwaltung zu tragen hat.
Auch geht es um Vertrauen dass Wähler in die Politik und den Staat setzen und betrifft damit die Grundlagen demokratischen Staates.

Gewählte Menschem, die sich der Kontrolle verweigern und die ihre Entscheidungen intransparent treffen haben sich vom demokratischen Prinzip – und damit vom Volk entfernt. Sie d i k t i e r e n den ihnen untergeordneten Bürgern den Weg – sie d i k t i e r e n !
Spielt der Ministerpräsident hier bewusst mit dem Wohl und der Gesundheit von Bewohnern seines Bundeslandes? Sind der Ruf der Beteiligten oder das Verwischen von Peinlichkeiten wichtiger als unbeschwerte Lebenszeit von Martin Müller und Monika Meier ?

Uns wird immer wieder gesagt, wir dürfen nicht alles in einen Topf werden, daher „darf“ ich auch nicht auf die Asse verweisen. Daher darf ich auch nicht sagen, dass beim Schacht Konrad einiges falsch gelaufen ist und dass mangelnde Transparenz und Kontrolle dazu führte, das niemand weiss, ob und wie die Zeitbombe „Asse-Lauge“ „gesichert“ werden kann.Und wir dürfen uns auch nicht beschweren, dass die Kosten der Sanierung nicht die privatwirtschaftlichen Betreiber, sondern der Steuerzahler zu tragen hat. Und wir dürfen fragen, welche Konsequenzen IRGENDWER (denn wer ist den überhaupt „verantwortlich“ ) zu tragen hat – aber Antworten bekommen wir nicht. Es gab Fehler im Vertragswesen, die dazu führten, dass eben der Steuerzahler die Suppe auszulöffeln hat.

Und heute, wo wir mit angstvollen Blick in Richtung Salzstock Gorleben wissen möchten, was in den entscheidungsrelevanten Unterlagen steht, verweigert Christian Wulff den Einblick.

Schämt euch ihr Unverschämten!

Kategorien: Politik allgemein
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Landkreis Goslar behindert Gewerbeanmeldung!

11 Juni , 2009 · Kommentar schreiben

Velo-Klempner stürzt den Meisterzwang im Landkreis Goslar

Velo-Klempner stürzt den Meisterzwang im Landkreis Goslar


Der Landkreis Goslar verzögere die Gewerbeanmeldung des Velo-Klempners Sven A seit mehreren Monaten, heisst es in einer Meldung des „Seesener Beobachters“.

Anlässlich dessen war der Berufsverband unabhängiger HandwerkerInnen (BUH e.V.) heute auf dem Markt zu Lutter am Barenberge mit einem Infotisch vertreten. Der „Velo-Klempner im traditionellen Reisegewerbe“ präsentierte auf dem Markt seinen Gewerbebetrieb und zeigte, wie im Reisegewerbe Aufträge aufgesucht werden. Mit seiner mobilen Werkstatt auf einem alten Lastenfahrrad klappere er die potentiellen Kunden ab und führe die eine oder andere Arbeit auch gerne gleich durch.

Der BUH führte am Markt Gründungsberatungen durch. Einige der Interessierten machten sich aufgrund einer Presseankündigung vom Mittwoch mit Ihren speziellen Fragen zur meisterfreien handwerklichen Existenzgründung auf den Weg zum Infoangebot des BUH auf dem Markt in Lutter.

Gespannt sind nun der junge Existenzgründer Sven und die beiden BUH’ler Jonas Kuckuk und Oliver Steinkamp über die weitere Entwicklung im Gewerbeanmeldungsverfahren des Landkreises Goslar. „An diesem Fall stört uns nicht nicht alleine, dass der Landkreises Goslar die Gewerbeanmeldung im Falle von Sven A. seit vielen Wochen in die Länge zieht.“ meint Steinkamp dazu auf telefonische Nachfrage heute, „Die, zum Teil fadenscheinigen Fragen und Behauptungen, sind schon schlimm genug. Noch schlimmer finden wir das die Sachbearbeiterin im Fachbereich Ordnung und Verkehr des Landkreises die persönlichen Daten des Beantragenden widerrechtlich an die überhaupt nicht zuständige Handwerkskammer Braunschweig weitergeleitet hat.“ Der Veloklempner Sven ist gemeinsam mit dem BUH nun sehr gespannt wie lange sich dieser Verwaltungsakt noch in die Länge ziehen wird.

Kategorien: Handwerk
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Werben als selbständiger Handwerker im Reisegewerbe?

18 August , 2008 · 3 Kommentare

Werbung im Reisegewerbe – Einige Tipps

Das Reisegewerbe bietet eine von einer handvoll Möglichkeiten, um in Deutschland ein Handwerk selbständig ohne Meistertitel zu betreiben.
Immer wieder werden von Behörden, Kammern und auch Gerichten Werbemaßnahmen von Reisegewerblern als kritisch angesehen. In keinem Gesetzbuch steht jedoch, dass Werbung im Reisegewerbe verboten ist.
Richtig ist es aber in jedem Einzelfall die Maßnahmen vorher genau zu durchdenken.

Im Wesentlichen ist auch bei Werbung zu beachten, dass die Initiative zum Auftrag im Reisegewerbe vom Auftragnehmer – also Unternehmer – auszugehen hat.

Eine einfache Zeitungsanzeige
„Ich decke Ihr Betondachsteindach zum Festpreis von 50 €/m²! Karl Maierhuber, Dachdecker im Reisegewerbe, Tel: ….“

Ist somit als sehr grenzwertig anzusehen, da dann wohl Kunden anrufen „Bitte decken Sie mir mein Dach mit 168 m² zum von Ihnen genannten Festpreis von 50 €/m².

Aber Reisegewerbetreibende können hervorragend teilnehmen an regionalen Märkten, Gewerbeschauen und Mittelaltermärkten, um auf sich aufmerksam zu machen.

Werbung an Firmenfahrzeugen ist unter Umständen möglich, hier besagt § 56a der Gewerbeordnung: „(2) Wird für einen Gewerbebetrieb eine Verkaufsstelle oder eine andere Einrichtung benutzt, so müssen an dieser die in Satz 1 genannten Angaben (Anm. d. Verfassers: Name, mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen oder die Firma) …., in einer für jedermann erkennbaren Weise angebracht werden.
Diese Mindestangaben (Name, Vorname, Firma) müssen also sogar sein!

Im Wesentlichen ist der Unterschied zu beachten:

Werbung im Sinne des Bewerbens einer ganz konkret umschriebenen Leistung, geht so nicht, denn dann wird die Initiative zum konkreten Auftrag („Ich möchte, das Sie mir die Haare zu Ihren Angebotskonditionen aus Ihrem Werbeflyer zu 11,80 € schneiden“) im Zweifel vom Kunden ausgehen – und damit läge ein Verstoß gegen die Regeln des Reisegewerbes vor!

Möglich jedoch ist Werbung im Sinne des Prägens eines Images, beispielsweise wie es die Firma Beiersdorf mit Blauen Luftballons mit „Nivea“ – Aufdruck macht, und eben nicht auf eine konkrete Leistung hinweist, sondern sich bekannt macht und ihr Image bewirbt. Das geht beispielsweise auch mit einer Fahrzeugbeschriftung „Malerarbeiten im Reisegewerbe, Müller München“.

Natürlich ist Werbung im Sinne des Verbraucherschutzes möglich, also etwa Visitenkarten, oder Briefköpfe. Denn hiermit macht der Unternehmer klar, dass er sich nicht versteckt, sondern durch seine Adresse dem Kunden auch bei Informationsbedarf, Nachfragen oder auch Reklamationen weiterhin zur Verfügung steht.

So besagt schließlich auch ein neues Urteil aus Brandenburg (AZ 1 O 130/08 ), dass das Verteilen von Visitenkarten an Kunden erlaubt ist.

Immer wieder werden Behörden und Interessensvertreter versuchen, das Reisegewerbe einzuschränken. Dabei wird wohl auch in Zukunft weiterhin versucht einzelne Bausteine (Auftragsanbahnung, Werbung, wiederkehrende Aufträge,….) dieser Gewerbeform gerichtlich anzugreifen oder gar Einfluss auf die Politik zu nehmen, mit dem Ziel, diese funktionierende, älteste Gewerbeform zu zerstören.

Das Handwerk im Reisegewerbe funktioniert. Es ist sehr wohl möglich als Reisegewerbetreibender Unternehmer sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Neider werden es aber immer wieder versuchen diesen Gewerbetreibenden einen Strich durch die Rechnung zu machen.
Wer Freude am aufrechten Gang hat, sich in seinem Beruf verwirklichen will, dabei eine hohe Flexibilität bei großer Unabhängigkeit wünscht, dem empfehle ich eine berufliche Selbständigkeit im Reisegewerbe.
Detaillierteres wird seit Jahren auf den Seiten des BUH e.V. (www.buhev.de) zusammengetragen.

Kategorien: Handwerk
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