Ein neues Gerichtsurteil gibt Unternehmern, die ein Handwerk als Reisegewerbe (§ 55 ff., GewO) betreiben eine Richtschnur zur Frage der Internetwerbung an die Hand.
Am 3. Dezember 2009 hat das Oberlandesgericht in Frankfurt/Main über den Webauftritt eines Reisegewerbe treibenden Dachdeckenunternehmers entschieden (6 U 178/08). Der Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hatte eine Klage wegen des unlauteren Wettbewerbs eingereicht.
Kurz zum Reisegewerbe:
Das Reisegewerbe ist eine Möglichkeit einen Handwerksbetrieb ohne Meistertitel in Deutschland zu betreiben, und es ist mittlerweile sehr populär geworden. Besonders Frisöre, Dachdecker, Zimmerer und Zweiradmechaniker gründeten in den vergangenen Jahren einen Reisegewerbebetrieb. Im Reisegewerbe sind grundsätzlich viele Gewerbetätigkeiten möglich. Seit 2004 ist kein Handwerksberuf mehr ausgenommen. Der wesentliche Unterschied zwischen einem “stehenden” (Meister) Betrieb und einem “Reisegewerbe”: Beim Meisterbetrieb muss die Initiative zum Auftrag vom Kunden ausgehen (“Meister Müller, bitte reparieren Sie meine Treppe”). Beim Reisegwerbe muss die Inititative zum Auftrag vom Unternehmer ausgehen (“Guten Tag, ich bin Frisörin im Reisegewerbe. Ich würde Ihnen gerne die Haare frisieren, hätten Sie Lust?”)
Folgende Fragen stellen sich immer wieder:
1.Darf ein Reisegewerbebetrieb im Internet werben?
2.Stellt die Webseite eines Reisegewerblers eine unlautere Werbemethode dar?
3.Führt der meisterfreie Betrieb die Betrachter seiner Website in die Irre?
Hier findet sich ein älterer Artikel zur Werbung im Reisegewerbe.
Und hier geht es zum Wikipedia-Artikel über das Reisegewerbe:
Zum aktuellen Fall:
Die Kerngedanken des Urteils können anderen Handwerkern als Richtschnur gelten, wenngleich das OLG Frankfurt seinem Urteil selbst keine grundsätzliche Bedeutung beimessen will. Der Volltext des Urteils findet sich hier.
Im vorliegenden Fall wirbt ein Dachdecker im Reisegewerbe unter www.gutgedacht.com.
Der Reisegewerbetreibende hat im Prozess deutlich gemacht, dass er niemandem, der auf die Internetwerbung hin an ihn herantritt, ein Angebot für eine Dachdeckerleistung unterbreitet. Also kann durch den Internetauftritt kein Nachteil für die im Wettbewerb stehenden Meisterkollegen entstehen. Denn Kunden, die über die Webseite ein Angebot einholen möchten werden vom Reisegewerbe-Dachdecker kein Angebot bekommen. Zwar kann es grundsätzlich schon als unlauterer Wettbewerb angesehen werden, wenn der Kunde sich durch (Internet)Werbung „näher“ mit dem Angebot des Werbenden auseinandersetzt. Aber hier machte der Dachdecker vor Gericht deutlich, dass Kunden, die auf ihn als Reisegewerbe-Unternehmer zugehen gar nicht die Möglichkeit haben, ein Angebot des Reisegewerbetreibenden zu bekommen. Daher reicht auch die sogenannte „Bejahung der Relevanz“ an dieser Stelle nicht zu einer Verurteilung. Dem Gericht ist also wichtig, dass in keinem Falle ein Angebot ergeht, nachdem der Kunde durch Werbung motiviert darum bittet.
Sehr wohl kann der Dachdecker hier aber auf Anfragen von Kunden reagieren, soweit sie nicht das Reisegewerbe betreffen. Also z.B. „Beratung bei der Auswahl und Verkauf von geeigneten Baustoffen rund ums Haus, Bauwerksabdichtung, Dachschmuck usw.“ Eine Irreführung des Verbrauchers hat der Reisegewerbetreibende nicht vorgenommen, weil er:
1.bereits auf der Startseite auf seine Tätigkeit im Reisegewerbe hinwies und diesen Hinweis auf weiteren Seiten des Internetauftritts wiederholte.
2.Zitat aus dem Urteil“ Es ist dem Beklagten nicht zuzumuten, über die mitgeteilten Informationen hinaus noch deutlicher klar zustellen, dass er kein stehendes Gewerbe betreibt, nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist.“
Zwei Dinge sind wichtig:
Zum einen: Die Deutlichkeit, mit der der Betroffene Dachdecker überall auf sein Reisegewerbe hinwies. Und damit keinen Zweifel und kaum eine Verwechslung zu ließ, dass es sich bei seinem Unternehmen um einen „stehenden“ (also Meister.) Betrieb handele, haben hier schließlich die Vorwürfe des ZVDH abwehren können.
Zum andern: Die Klare Definition als Reisegewerbebetrieb, so machte er deutlich, dass er keine Angebote auf Anfragen aus dem Kundenkreis hin unterbreitet.
Ein Musterprozess:
Der ZVDH hat sich in seinem Geschäftsbericht 2008 zu dem “Musterprozess geäußert:
“Klassische Lücke: Ausübung des Dachdeckerhandwerks im Reisegewerbe
Nachdem das Bundesverfassungsgericht vor etwa zwei Jahren in einem Musterprozess festgestellt hatte, dass eine Reisegewerbekarte unabhängig von der Handwerksordnung in jedem Gewerbezweig ausgestellt werden kann, also auch im Dachdeckerhandwerk, hat es hier eine deutliche Zunahme der Aktivitäten am Markt gegeben. Unverhohlen werben einige Inhaber von Reisegewerbekarten im Internet für ihre Betriebe. Die ehemalige Dach- und Fassadenhai-Szenerie versteckt sich immer mehr hinter der Scheinlegitimation der Reisegewerbekarte. Der Zentralverband steuert bei diesen Entwicklungen deutlich dagegen. So wird z. Zt. ein Musterprozess gemeinsam mit der Wettbewerbszentrale vorbereitet, um Inhabern von Reisegewerbekarten eine betriebliche Werbung im Internet zu untersagen.”
Wenn der Zentralverband es selbst als Musterprozess hinstellt, so sollte die öffentliche und versteckte Diffamierung der meisterfreien Kollegen nun endlich zur Ruhe kommen.
Stephan H.
5 Januar , 2010
Ein gutes Urteil, lange überfällig. Der ZDH wird aber wohl kaum Ruhe geben, sondern seine Aktivitäten vermutlich mehr auf Einflußnahme auf Abgeordnete verlegen.
Es muß daher weiterhin umso deutlicher publiziert werden, daß die Mehrheit der Reisegewerbetreibenden keine “Haie” sind, sondern ehrliche, aufrichtige Handwerker, die Qualitätsarbeit leisten können- nur vielleicht eben nicht das Geld und die Zeit für einen Meisterbrief aufbringen wollen/können.
auerochse
5 Januar , 2010
Hallo Stephan,
dem kann ich nur zum Teil zustimmen. Das muss zwar gemacht werden (von wem?) und einige sind da ja auch dran (BUH…). Die Medien reagieren nicht so, wie es notwendig wäre. Und wenn sie es täten, ist noch die Frage, ob die Politik das überhaupt mit bekäme. Dazu haben die grad viel um die Ohren.
Darum finde ich es (auch) wichtig, direkt an die Politik ranzutreten, etwa bei http://www.abgeordnetenwatch.de, oder mit Emails an die Politiker, noch besser: Gespräche in der Sprechstunde im Wahlkreis, oder bei Empfängen, Diskussionsveranstaltungen…
Das organisierte Handwerk macht sich laut: sogar mit einer 50 Millionen Euro teuren Imagekampagne ab Mitte Januar!
Dann sollten freie Handwerker auch endlich mal anfangen zu trommeln, jeder Einzelne quer durchs Land und auf allen Ebenen.
Mir ist es einfach zu wenig, darauf zu hoffen:
- das Presse einen Artikel druckt
- das Politik diesen Artikel liest
- das Politik aufgrund des Artikels handelt
Wir können doch mehr!
Johannes L.
18 Januar , 2010
Dass Politiker immer noch nur Zuschauer sind und nicht handeln ist ein Skandal.
Reisegewerbe,Meisterbetriebe-was soll der Quatsch.Die ganze Diskriminierung muss auch in hinblick auf das Grundgesetzt eingestellt werden.Auf der Internetseite portal21.de sind die Zulassungsbeschränkungen der EU-Länder und der CH dargestellt.
So ein Bollwerk wie die deutsche Handwerksordnung ist in Europa einmalig.
Ulrich Wehpke
3 Juni , 2011
Ich möchte mal kurz meinen eigenen Weg beschreiben: Als “Schwarzarbeiter” war ich, getarnt durch einen Einzelhandel, seit 20 Jahren selbständig und habe ohne einen Meister zu beschäftigen, ununterbrochen mehrere Arbeitnehmer beschäftigt. Die Folge waren Prozesse.
Als deren Folge, sollte mir dann (das Ärgernis muss weg!) die Ausnahmegenehmigung (mit Befürwortung des Verw.Gerichtes) verabreicht werden, welche ich jedoch ausgeschlagen habe. Statt dessen bat ich um die Zulassung zur MP, die mir bis dahin wegen fehlender Eingangsvoraussetzungen nicht erteilt wurde. Mit der Hilfe des Gerichtes ging das dann aber tatsächlich.
Die HWK empfahl mir den Besuch einer Meisterschule. Das konnte ich aus zeitlichen Gründen nicht stemmen. Außerdem habe ich dem Leiter der Handwerksrolle Düsseldorf seinerzeit folgendes erklärt:
Wenn der große Befähigungsnachweis überhaupt einen Sinn hat, dann doch wohl den, bei einem Beginner der Selbständigkeit, die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten abzuprüfen, damit dieser nicht nach zwei oder drei Jahren das Handtuch werfen muss. Wenn man nun berücksichtigte, dass ich seinerzeit bereits 20 Jahre selbständiger Unternehmertätigkeit als Handwerker hinter mir hatte, stellte sich doch eigentlich mehr die Frage, wie wirklichkeitsnah die MP denn überhaupt sei, da ich ja die erforderlichen Fähigkeiten nun schon lange, erfolgreich unter Beweis gestellt hätte.
Die Prüfung, Teil drei und vier, erfolgte bereits eine Woche später, (!) ich habe sie ohne jegliche Vorbereitung, sozusagen aus dem Ärmel geschüttelt bestanden, gut bestanden. Aus der Erinnerung weiß ich, dass ich bei keiner der fragen unsicher war, ich habe sie alle aus der Praxis heraus gewusst und richtigt beantwortet. Die gestellte Buchführungsaufgabe ließ sich wegen einer vollkommen falsch gestellten Buchungsvorgängen gar nicht lösen, mein Hinweis darauf beim Leiter der Prüfung, brachte mir in diesem Bereich die höchste Punktzahl ein.
Ganz anders dann der praktische Teil: Hier hatte man, wohl aus Sicherheisgründen, nicht nur mein eingereichtes Meisterstück abgelehnt, weil ich nicht beweisen konnte dass ich es persönlich angefertigt hatte (Der Herr Schaumeister war einfach nicht zur Kontrolle erschienen und hat dann beim Prüfungstermin gesagt, er könne nicht bestätigen, dass ich das Meisterstück selbst gefertigt hätte). Zur Sicherheit hatte man sogar das Pflichtstück, die so gen. Arbeitsprobe vertauscht.
Ich musste also ein zweites Mal hin. Nach den gemachten Erfahrungen war der Erfolg dann aber gewährleistet. DerSchaumeister hatte keine Chgance mehr, weil ich ihn mehrfach mit der Arbeit unter Zeugen aufgesucht habe, ferner hatte ich eine ganze Fotodokumentation gefertigt, und die Arbeitsprobe hatte ich ganz deutlich sichtbar markiert. OK, das war es dann.
Ich schreibe diese Erinnerungen deshalb nieder, weil die Meisterprüfung für einen ordentlichen Fachmann, vor allem dann wenn er seine Tätigkeit bereits einige Jahre selbständig erfolgreich ausgeübt hat, überhaupt kein Problem darstellt. Was da abgeprüft wird, ist das Wissen welches Lehrlingen in der BS vermittelt wird, etwas Allgemeinbildung und halt der Beweis beruflicher, praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten. Auf gut Deutsch: Das Ganze ist eigentlich eine Lachtablette!
frank büchel
25 Oktober , 2011
Hallo ich selber bin Dachdeckermeister,
Ich finde es nicht gut, das im Reisegewerbe kein Meistertitel erforderlich ist, Da sollte man was gegen tun, denn so wird der ganze Markt versaut, weil jeder Wild herumkalkuliert und meint er wäre der Große Könner
Wo werden wir denn mit dieser Regelung in ein Paar Jahren Landen?
auerochse
17 November , 2011
An alle Kommentatoren: Ich bitte um ENTSCHULDIGUNG, ich habe einen Emailwechsel vollzogen, und hier lange nicht mehr reingeschaut. So musstet Ihr teilweise ewig auf die Freischaltung Eurer Kommentare warten – das tut mir leid.
auerochse
17 November , 2011
@frank büchel: Nur erst einmal ganz kurz:
Ich verstehe nicht, was Du meinst mit “es wird der ganze Markt versaut”. Magst Du das noch etwas näher erläutern?
Das mit der Kalkulation verstehe ich nichit – es gibt sehr erfolgreiche Gaststätten, die seit jahrzehnten am Markt sind, ohne dass dort je ein Meister in der Küche oder am Zapfhahn stand. Es gibt das sogar mit Fillialen. Auch zehntausende Einzelhandelsgeschäfte kalkulieren erfolgreich am Markt, ohne Meistertitel. Es gibt auch andere Bereiche der gewerblichen Wirtschaft, wo das zutrifft. Nur wir Handwerker erklären uns immer wieder selbst für zu blöde, ohne Meisterprüfung, nachhaltig und erfolgreich am Markt bestehen zu können. Wo kommt das nur her. Wir sind doch nicht schlechter als andere Menschen.
Im Übrigen – wenn Du schreibst ” Wo werden wir denn mit dieser Regelung in ein Paar Jahren Landen?” – Also das Reisegewerbe ist älter als das stehende Gewerbe -also als die Meisterbetriebe. Aber das sei mal dahin gestellt. In unserer Republik ist das Reisegewerbe parallel zur Handwerksordnung seit 1953 seinen Weg gegangen – ich verstehe nicht, was du dann für die nächsten Jahre neues oder gar schlimmes erwartest?
Aber schön, das wir hier diskutieren – bin auf die Reaktionen gespannt!
Manuel
17 November , 2011
Hallo zusammen, ich selber kann nicht nachvollziehen das reisende ” billig” anbieten ( Markt versaut)sollten da ich selber bisher wenig Neubauten eingedeckt habe weil ich fast immer zu ” teuer” war. Meine Erfahrung nach unterbieten sich die Handwerker im stehenden Gewerbe ( ohne jetzt irgendein Feindbild aufzubauen) selber. Das Sie (Frank Büchel) schlechte Erfahrung gemacht haben tut mir leid aber ich denke das sie die sogenannten” Dachhaie” meinen die irrtümlicher Weise als Reisende tituliert werden. Aber es gibt eine vielzahl von seriösen Reisegewerbetreibenden die unter den nichtinformierten Handwerkern ( reisegewerbe hat mit dachhaien nichts zu tun) leiden. Hoffe das Sie mit ein bischen gerechtfertigte Kritik umgehen können und erwarte spannend Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Manuel
Dachdecker im Reisegewerbe