Werbung im Reisegewerbe – Einige Tipps
Das Reisegewerbe bietet eine von einer handvoll Möglichkeiten, um in Deutschland ein Handwerk selbständig ohne Meistertitel zu betreiben.
Immer wieder werden von Behörden, Kammern und auch Gerichten Werbemaßnahmen von Reisegewerblern als kritisch angesehen. In keinem Gesetzbuch steht jedoch, dass Werbung im Reisegewerbe verboten ist.
Richtig ist es aber in jedem Einzelfall die Maßnahmen vorher genau zu durchdenken.
Im Wesentlichen ist auch bei Werbung zu beachten, dass die Initiative zum Auftrag im Reisegewerbe vom Auftragnehmer – also Unternehmer – auszugehen hat.
Eine einfache Zeitungsanzeige
„Ich decke Ihr Betondachsteindach zum Festpreis von 50 €/m²! Karl Maierhuber, Dachdecker im Reisegewerbe, Tel: ….“
Ist somit als sehr grenzwertig anzusehen, da dann wohl Kunden anrufen „Bitte decken Sie mir mein Dach mit 168 m² zum von Ihnen genannten Festpreis von 50 €/m².
Aber Reisegewerbetreibende können hervorragend teilnehmen an regionalen Märkten, Gewerbeschauen und Mittelaltermärkten, um auf sich aufmerksam zu machen.
Werbung an Firmenfahrzeugen ist unter Umständen möglich, hier besagt § 56a der Gewerbeordnung: „(2) Wird für einen Gewerbebetrieb eine Verkaufsstelle oder eine andere Einrichtung benutzt, so müssen an dieser die in Satz 1 genannten Angaben (Anm. d. Verfassers: Name, mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen oder die Firma) …., in einer für jedermann erkennbaren Weise angebracht werden.
Diese Mindestangaben (Name, Vorname, Firma) müssen also sogar sein!
Im Wesentlichen ist der Unterschied zu beachten:
Werbung im Sinne des Bewerbens einer ganz konkret umschriebenen Leistung, geht so nicht, denn dann wird die Initiative zum konkreten Auftrag („Ich möchte, das Sie mir die Haare zu Ihren Angebotskonditionen aus Ihrem Werbeflyer zu 11,80 € schneiden“) im Zweifel vom Kunden ausgehen – und damit läge ein Verstoß gegen die Regeln des Reisegewerbes vor!
Möglich jedoch ist Werbung im Sinne des Prägens eines Images, beispielsweise wie es die Firma Beiersdorf mit Blauen Luftballons mit „Nivea“ – Aufdruck macht, und eben nicht auf eine konkrete Leistung hinweist, sondern sich bekannt macht und ihr Image bewirbt. Das geht beispielsweise auch mit einer Fahrzeugbeschriftung „Malerarbeiten im Reisegewerbe, Müller München“.
Natürlich ist Werbung im Sinne des Verbraucherschutzes möglich, also etwa Visitenkarten, oder Briefköpfe. Denn hiermit macht der Unternehmer klar, dass er sich nicht versteckt, sondern durch seine Adresse dem Kunden auch bei Informationsbedarf, Nachfragen oder auch Reklamationen weiterhin zur Verfügung steht.
So besagt schließlich auch ein neues Urteil aus Brandenburg (AZ 1 O 130/08 ), dass das Verteilen von Visitenkarten an Kunden erlaubt ist.
Immer wieder werden Behörden und Interessensvertreter versuchen, das Reisegewerbe einzuschränken. Dabei wird wohl auch in Zukunft weiterhin versucht einzelne Bausteine (Auftragsanbahnung, Werbung, wiederkehrende Aufträge,….) dieser Gewerbeform gerichtlich anzugreifen oder gar Einfluss auf die Politik zu nehmen, mit dem Ziel, diese funktionierende, älteste Gewerbeform zu zerstören.
Das Handwerk im Reisegewerbe funktioniert. Es ist sehr wohl möglich als Reisegewerbetreibender Unternehmer sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Neider werden es aber immer wieder versuchen diesen Gewerbetreibenden einen Strich durch die Rechnung zu machen.
Wer Freude am aufrechten Gang hat, sich in seinem Beruf verwirklichen will, dabei eine hohe Flexibilität bei großer Unabhängigkeit wünscht, dem empfehle ich eine berufliche Selbständigkeit im Reisegewerbe.
Detaillierteres wird seit Jahren auf den Seiten des BUH e.V. (www.buhev.de) zusammengetragen.
Karsten Hamprecht
12 September , 2008
Moin, Moin! Sehr hiflreiche Tipps sind hier zu finden, dennoch stellt sich mir die Frage, wie es mit Internetseiten aussieht? Der Inhalt sollte demnach rein Informativ über Person und Leistungsvermögen berichten und keine Angebote machen? Und Kontaktdaten – müssen ja auch sein im Internet, sonst bekomme ich von anderswo her einen auf den Deckel. Was ist mit Telefonbuch und Branchenbuch Einträgen, speziell auch im Internet (Google Maps, Adwords…). Darf ich für Fremdfirmen auf meinem Fahrzeug werben? Und darf ich auf meiner Internetseite ebenfalls für Fremdfirmen werben?
Vielleicht sagt deine Erfahrung schon etwas. Ich beginne gerade mit dem Abenteuer “Handwerk im Reisegewerbe” undhabe auch schon die erste Bußgeldandrohung der HWK bekommen, obwohl ich noch mitten in den Vorbereitungen stecke.
Dem BUH e.V. bin ich bereits beigetreten und hoffe auf nicht allzu harte Kämpfe mit der Handwerkskammer.
auerochse
13 September , 2008
Internetseiten sind wirklich ein Spezialthema.
Grundsätzlich: Nix ist sicher –die Klapskallies von der Gegenseite (diese bezahlten Verhinderungsfunktionäre in Kammern und Kreishandwerkerschaften, Innungen und sonst wo) haben einfach tierisch viel Bock uns immer wieder von den Kadi zu zerren.
Sicherheit ist also nicht! – Soweit Punkt eins.
Die Grundsätze gelten aber auch im Internet.
Also: Keine Auftragsanbahnung durch Initiative des Kunden.
Die Frage, ob man grade google adwords überhaupt b r a u c h t würde ich bisher mit NEIN beantworten.!
Andersrum:
Die Webseite des Reisegewerbetreibenden erfüllt andere Zwecke als die eines stehenden Betriebes.
Reisegewerbetreibende
- informieren auf Ihren Webseiten ihre Bestandskunden über Neuigkeiten.
- Stellen dort Presseberichte ein
- Informieren über das Reisegewerbe
- Führen auch Kundenbewertungen an.
- ….
Hier gibt es einige Beispiele im Netz – persönlich gefällt mir :
http://www.herr-u-macht-haare.de
Meiner Auffassung nach gehört ins Impressum
- die Adresse
- der Hinweis, dass die Website zur Information der Bestandskunden dient
- der Hinweis, dass die Seite nicht zur Auftragsanbahnung dient.
- Nicht auf die Seite gehört eine Telefonnummer!
Auch das sind wieder nur wenige, kurze Hinweise.
Die Seite von Herrn U kann aber als Vorbild gelten.
Du erwähntest den BUH – dort gibt es auch Seminare, glaube ich..
Zur Werbung für Fremdfirmen habe ich noch keine Meinung – meinst Du Hersteller von Material (Fahrradschläuche, Spiegel und so? )
Sicher ist: Nix ist sicher – aber bei allem gilt der Grundsatz: Die Initiative zum Auftrag geht vom Gewerbetreibenden aus! Genau dazu äußern sich Kammern und andere immer wieder mit einem: „Geht nicht“. Aber das Problem dabei ist: Diese Leute haben keine Ahnung vom Reisegewerbe, wollen einschüchtern und haben einen Markt abzuschotten. Da haben sich in Jahrzehnten gewissermaßen Beißreflexe eingeschlichen, wie wir sie von überzüchteten Kampfhunden kennen. Sie verstehen es also Angst zu verbreiten. Und da hilft mir seit einigen Tagen ein Spruch des kürzlich verstorbenen Alfons Krüger:
„Lasst Euch keine Angst einjagen!“
Karsten Hamprecht
3 Oktober , 2008
Danke für das feedback!
Ich habe mir tatsächlich die Seiten von Herrn U. “zum Vorbild” genommen. Jedenfalls die imprint und “kontakt”-Teile. Dazu einige kleine Textteile zum Thema traditionelles Reisegewerbe – sehr hilfreich!
Werbung für Andere nur um den bezug zum Thema zu bekommen – klar in ersterLinie Fahrradteilehersteller und Passendes. Keine Werbung für fremde Branchen – nur für das, was ich auch selber meinen Kunden zumuten würde.
Andererseits, wenn ich mir meinen fertig lackierten LKW nun so ansehe, werde ich die schönen aufälligen Farben signal-grün und verkehrs-orange wohl nicht zukleistern.
Bisher einziger zusätzlicher Aufkleber zu den (deutlichen)Hinweisen, wer dem Kunden da was verkaufen will, ist der Leitspruch der (Nord-)Friesen: “Lewwer duad üs Slaav!” [Lieber tot als Sklave], der in weißen Lettern an dem Heck des Fahrzeuges prangt.
Bis zum heutigen Tage (immerhin “schon” seit zwei Monaten in der Selbstständigkeit;) ) habe ich von den ‘Klappskallies der Gegenseite’ nur diese eine schriftliche Mitteilung über die Auslegung der Reisegewerbeverordnung bekommen – und ignoriert.
Angst? Vor mir selber, ja – das schon. Das war’s dann aber auch. Mal sehen wer am Ende der Schlauere ist; der Hase oder der Fuchs…Immerhin konnte ich die zuständige Beamtin für das Gewerbe in meiner Heimatgemeinde davon überzeugen, daß sie nicht dazu verpflichtet ist ein Handwerk im Reisegewerbe an die nicht zuständige HWK zu melden. Den BUH fand die Dame auch höchstinteressant. Da nach ihrer Aussage hier das RGew im Schnitt einmal im Jahr angemeldet wird und davon auszugehen ist, das davon jede zehnte Anmeldung ein Handwerk ist/wird, so ist das doch allerdings nur als kleiner Teilerfolg zu sehen – in soweit sich die Gute auch an ihr Vorhaben hält.
Seminare vom BUH – gut & schön! Nur leider von der dänischen Grenze (mein Heimatgebiet) etwas weiter entfernt und leider auch ungünstig in meiner “Startphase” gelegen – ja,ja – Ausreden gibt es immer wieder, doch denke ich nun erst einmal an das liebe Geld auf der Haben-Seite…
Ach ja, die Telefonnummer – ich habe sie im imprint stehen, wie Herr U. auch; mit dem Hinweis auf §5 Telemediengesetz und der geforderten leichten Erkennbarkeit, der unmittelbaren Erreichbarkeit und das diese Daten ständig verfügbar zu halten sind.
. Zugegeben ist die Schrift recht klein geworden und ich sträube mich eigentlich auch gegen Kleingedrucktes, aber durch meine mündliche Erläuterungen und meinem ehrlichen Herzen erwarte ich in diesem Falle nicht zu viel Gegenwehr der Kunden.
Ebenso verfahre ich mit meinen “Visitenkarten”. Offiziell die geforderte schriftliche Widerrufsbelehrung und Verbraucherschutzinformation nach dem Haustürwiderrufsgesetz, in der unbedingt die vollständige Kontaktmöglichkeit für den Kunden gewahrt werden muß. Die Rückseite schmückt das Logo meiner Firma und der Hinweis auf das Reisegewerbe. Abgesehen davon sind Visitenkarten im RGew ja fast schon legitim – aber ich habe ja keine
Als kleinen Abschluß die Ausführung zum Friesenleit des Pidder Lüng “Lewwer duad üs Slaav!”:
[hoffe ich sprenge keine Rahmen]
von Detlef von Liliencron
»Frii es de Feskfang,
frii es de Jaght,
frii es de Strönthgang,
frii es de Naght,
frii es de See, de wilde See
en de Hörnemmer Rhee.«
Der Amtmann von Tondern, Henning Pogwisch,
schlägt mit der Faust auf den Eichentisch:
»Heut fahr’ ich selbst hinüber nach Sylt
und hol’ mir mit eigner Hand Zins und Gült.
Und kann ich die Abgaben der Fischer nicht fassen,
sollen sie Nasen und Ohren lassen,
und ich höhn’ ihrem Wort:
Lewwer duad üs Slaav.«
Im Schiff vorn der Ritter, panzerbewehrt,
stützt finster sich auf sein langes Schwert.
Hinter ihm, von der hohen Geistlichkeit,
steht Jürgen, der Priester, beflissen, bereit.
Er reibt sich die Hände, er bückt den Nacken.
»Die Obrigkeit helf’ ich die Frevler zu packen,
in den Pfuhl das Wort:
Lewwer duad üs Slaav.«
Gen Hörnum hat die Prunkbarke den Schnabel gewetzt,
ihr folgen die Ewer, kriegsvolkbesetzt.
Und es knirschen die Kiele auf den Sand,
und der Ritter, der Priester springen ans Land,
und waffenrasselnd hinter den beiden
entreißen die Söldner die Klingen den Scheiden.
Nun gilt es, Friesen:
Lewwer duad üs Slaav!
Die Knechte umzingeln das erste Haus,
Pidder Lüng schaut verwundert zum Fenster heraus.
Der Ritter, der Priester treten allein
über die ärmliche Schwelle hinein.
Des langen Peters starkzählige Sippe
sitzt grad an der kargen Mittagskrippe.
Jetzt zeige dich, Pidder:
Lewwer duad üs Slaav!
Der Ritter verneigt sich mit hämischem Hohn,
der Priester will anheben seinen Sermon.
Der Ritter nimmt spöttisch den Helm vom Haupt
und verbeugt sich noch einmal: »Ihr erlaubt,
daß wir Euch stören bei Euerm Essen,
bringt hurtig den Zehnten, den ihr vergessen,
und Euer Spruch ist ein Dreck:
Lewwer duad üs Slaav!«
Da reckt sich Pidder, steht wie ein Baum:
»Henning Pogwisch, halt deine Reden im Zaum!
Wir waren der Steuern von jeher frei,
und ob du sie wünscht, ist uns einerlei!
Zieh ab mit deinen Hungergesellen!
Hörst du meine Hunde bellen?
Und das Wort bleibt stehn:
Lewwer duad üs Slaav!«
»Bettelpack,« fährt ihn der Amtmann an,
und die Stirnader schwillt dem geschienten Mann,
»du frißt deinen Grünkohl nicht eher auf,
als bis dein Geld hier liegt zu Hauf.«
Der Priester zischelt von Trotzkopf und Bücken
und verkriecht sich hinter des Eisernen Rücken.
O Wort, geh nicht unter:
Lewwer duad üs Slaav!
Pidder Lüng starrt wie wirrsinnig den Amtmann an,
immer heftiger in Wut gerät der Tyrann,
und er speit in den dampfenden Kohl hinein:
»Nun geh an deinen Trog, du Schwein!«
Und er will, um die peinliche Stunde zu enden,
zu seinen Leuten nach draußen sich wenden.
Dumpf dröhnt’s von drinnen:
»Lewwer duad üs Slaav!«
Einen einzigen Sprung hat Pidder getan,
er schleppt an den Napf den Amtmann heran
und taucht ihm den Kopf ein und läßt ihn nicht frei,
bis der Ritter erstickt ist im glühheißen Brei.
Die Fäuste dann lassend vom furchtbaren Gittern,
brüllt er, die Türen und Wände zittern,
das stolzeste Wort:
»Lewwer duad üs Slaav!«
Der Priester liegt ohnmächtig ihm am Fuß,
die Häscher stürmen mit höllischem Gruß,
durchbohren den Fischer und zerren ihn fort;
in den Dünen, im Dorf rasen Messer und Mord.
Pidder Lüng doch, ehe sie ganz ihn verderben,
ruft noch einmal im Leben, im Sterben
sein Herrenwort:
»Lewwer duad üs Slaav!«
Und wenn erlaubt, der Hinweis auf den Link im Kopfteil zu meinen Seiten – sodan, jeg vil sige: mange tak og venglig’ hilsen’!
Karsten Hamprecht (Nordgrenzlandbeheimateter)
Günther
10 Oktober , 2008
Ich finde es klasse, dass du diesen informativen Artikel veröffentlicht (und auch selber geschrieben?) hast, denn mir war es vorher nicht bekannt, dass das Werben als Handwerker auch im Reisegewerbe möglich ist.
Ich selber bin Tischlermeister und kenne mich diesbezüglich natürlich sehr gut aus, habe mir auch vor kurzem eine Webpage erstellen lassen, nachdem ich solche Tipps hier bei dir und u.a. auch bei z.B. online-handwerker.de bekommen habe. Auch einen Eintrag ins Branchenbuch habe ich machen lassen, jetzt schaue ich mir das mit dem Reisegewerbe aber auf jeden Fall nochmal genauer an.