Auerochse’s Weblog

Beiträge vom August 2008

Olympia, Sport, Doping, Organhandel und …

23 August , 2008 · Kommentar schreiben

..Feigheit? Heuchelei? Egozentrik?

Ich bin sehr wütend – seit Monaten. Vor den Spielen und auch jetzt, während sie kämpfen, gibt es keinen Sportler, der die Stimme erhebt, der auch nur ein Zeichen an sich trägt, mit dem er Menschenrechtsverletzungen anprangert.
Sie regen sich heute auf, das jemand zu blöd war, sein Pferd mit Mittelchen zu behandeln, die auf der Dopingliste stehen – oh wie schrecklich!

Und kein nach Sieg strebender Sportler erhebt die Stimme gegen
- Folter
- Organhandel
- Unterdrückung
- ….

In China wird ein Organhandel betrieben. Es werden Menschen bei lebendigem Leibe Organe entnommen.
Menschen werden geschlagen, mit Kot und Urin zwangsernährt.
Bürgerrechtler werden weggesperrt.
Und so vieles andere.

Es heisst diese Woche irgendwo: In einem so bevölkerungsreichen Land herrschen andere Gesetzmäßigkeiten, vieles ist mit unsern Masstäben nicht zu erfassen und zu beurteilen.
Das sehe ich ähnlich.
Aber Folter, Mord, Organhandel…. Das sind in jedem Falle NO GOes!

Und wer sich fördern lässt, um seinen Körper aufzubauen, sich mit andern international zu messen, Spass an Leistung, Herausforderungen und dem Überwinden von Grenzen hat.

Sich aber andererseits in warme Betten legt, mit perfekten Menues auf die Wettkämpfe vorbereiten lässt die Reisekosten übernommen bekommt und nicht einen Satz in die herrschende Medienpräsenz hineinwirft zu all dem Menschenverachtendem, auf den lastet Schande.

Shame on you, german sportsmen!

Ekelhaft, das was ihr da treibt, hoffentlich werdet Ihr nach Eurer Karriere geläutert und nutzt die Chance Eure Verfehlungen von heute wieder gut zu machen.
Dann sind es schon viele zehn- oder gar hunderttausende Menschen, die zusätzlich leiden mussten, seit heute!

Viel Erfolg beim Kämpfen – ich mag Euch nicht mehr!

Kategorien: Politik allgemein
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Bundesrechnungshof kritisierte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

19 August , 2008 · Kommentar schreiben

Der Bundesrechnungshof kritisierte im Januar die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), eine Spezialabteilung des Zolls. Der Rechnungshof stellte fest, dass die Tätigkeiten der FKS nicht zu den erwarteten Mehreinahmen des Bundes von 1 Mrd € jährlich führen und somit den verursachte Verwaltungsaufwand bei Weitem nicht decken. Eine Verringerung der Schwarzarbeit durch die Kontrollen konnten nicht nachgewiesen werden.

Von den geschätzten Sozialversicherungsschäden in Höhe von 402 Mio. Euro (aus dem Jahre 2005 und dem ersten Halbjahr 2006), wurden schätzungsweise 5 % bis 10 % vereinnahmt. Auch von den Steuerausfällen in Höhe von 167 Mio. Euro (gleicher Zeitraum) dürften höchstens 10 % ausgeglichen werden.

Nach fast vierjähriger Verfolgungs- und Ahndungsaktivität kann das Bundesministerium der Finanzen auch heute noch keine konkreten Aussagen über die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes für die Schwarzarbeitsbekämpfung machen. Ob Schwarzarbeit verringert wurde und das Gesetz
präventiv dazu beigetragen hat, deren Akzeptanz zu senken, bleibe nachzuweisen.

Auch blieb die FKS die Erfüllung einer Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit schuldig. Derzufolge hat die FKS die Überprüfung der nach Maßgabe des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) zu erfüllenden Pflichten vorzunehmen.
Dazu soll sie sämtliche Werkverträge überprüfen. Dafür erhielt sie in den Jahren 2005 und 2006 36,5 Mio € von der Agentur für Arbeit. Effektiv habe die FKS aber nur 50% der Verträge überprüft.

Kategorien: Handwerk
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Werben als selbständiger Handwerker im Reisegewerbe?

18 August , 2008 · 3 Kommentare

Werbung im Reisegewerbe – Einige Tipps

Das Reisegewerbe bietet eine von einer handvoll Möglichkeiten, um in Deutschland ein Handwerk selbständig ohne Meistertitel zu betreiben.
Immer wieder werden von Behörden, Kammern und auch Gerichten Werbemaßnahmen von Reisegewerblern als kritisch angesehen. In keinem Gesetzbuch steht jedoch, dass Werbung im Reisegewerbe verboten ist.
Richtig ist es aber in jedem Einzelfall die Maßnahmen vorher genau zu durchdenken.

Im Wesentlichen ist auch bei Werbung zu beachten, dass die Initiative zum Auftrag im Reisegewerbe vom Auftragnehmer – also Unternehmer – auszugehen hat.

Eine einfache Zeitungsanzeige
„Ich decke Ihr Betondachsteindach zum Festpreis von 50 €/m²! Karl Maierhuber, Dachdecker im Reisegewerbe, Tel: ….“

Ist somit als sehr grenzwertig anzusehen, da dann wohl Kunden anrufen „Bitte decken Sie mir mein Dach mit 168 m² zum von Ihnen genannten Festpreis von 50 €/m².

Aber Reisegewerbetreibende können hervorragend teilnehmen an regionalen Märkten, Gewerbeschauen und Mittelaltermärkten, um auf sich aufmerksam zu machen.

Werbung an Firmenfahrzeugen ist unter Umständen möglich, hier besagt § 56a der Gewerbeordnung: „(2) Wird für einen Gewerbebetrieb eine Verkaufsstelle oder eine andere Einrichtung benutzt, so müssen an dieser die in Satz 1 genannten Angaben (Anm. d. Verfassers: Name, mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen oder die Firma) …., in einer für jedermann erkennbaren Weise angebracht werden.
Diese Mindestangaben (Name, Vorname, Firma) müssen also sogar sein!

Im Wesentlichen ist der Unterschied zu beachten:

Werbung im Sinne des Bewerbens einer ganz konkret umschriebenen Leistung, geht so nicht, denn dann wird die Initiative zum konkreten Auftrag („Ich möchte, das Sie mir die Haare zu Ihren Angebotskonditionen aus Ihrem Werbeflyer zu 11,80 € schneiden“) im Zweifel vom Kunden ausgehen – und damit läge ein Verstoß gegen die Regeln des Reisegewerbes vor!

Möglich jedoch ist Werbung im Sinne des Prägens eines Images, beispielsweise wie es die Firma Beiersdorf mit Blauen Luftballons mit „Nivea“ – Aufdruck macht, und eben nicht auf eine konkrete Leistung hinweist, sondern sich bekannt macht und ihr Image bewirbt. Das geht beispielsweise auch mit einer Fahrzeugbeschriftung „Malerarbeiten im Reisegewerbe, Müller München“.

Natürlich ist Werbung im Sinne des Verbraucherschutzes möglich, also etwa Visitenkarten, oder Briefköpfe. Denn hiermit macht der Unternehmer klar, dass er sich nicht versteckt, sondern durch seine Adresse dem Kunden auch bei Informationsbedarf, Nachfragen oder auch Reklamationen weiterhin zur Verfügung steht.

So besagt schließlich auch ein neues Urteil aus Brandenburg (AZ 1 O 130/08 ), dass das Verteilen von Visitenkarten an Kunden erlaubt ist.

Immer wieder werden Behörden und Interessensvertreter versuchen, das Reisegewerbe einzuschränken. Dabei wird wohl auch in Zukunft weiterhin versucht einzelne Bausteine (Auftragsanbahnung, Werbung, wiederkehrende Aufträge,….) dieser Gewerbeform gerichtlich anzugreifen oder gar Einfluss auf die Politik zu nehmen, mit dem Ziel, diese funktionierende, älteste Gewerbeform zu zerstören.

Das Handwerk im Reisegewerbe funktioniert. Es ist sehr wohl möglich als Reisegewerbetreibender Unternehmer sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Neider werden es aber immer wieder versuchen diesen Gewerbetreibenden einen Strich durch die Rechnung zu machen.
Wer Freude am aufrechten Gang hat, sich in seinem Beruf verwirklichen will, dabei eine hohe Flexibilität bei großer Unabhängigkeit wünscht, dem empfehle ich eine berufliche Selbständigkeit im Reisegewerbe.
Detaillierteres wird seit Jahren auf den Seiten des BUH e.V. (www.buhev.de) zusammengetragen.

Kategorien: Handwerk
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Überwachungswahn eine Aktion dagegen – Eine Chance für Unternehmer und Selbständige

17 August , 2008 · Kommentar schreiben

Nicht erst durch die zahlreichen Entscheidungen des Bundesverfassungs- gerichtes gegen Hausdurchsuchungen bei meisterfreien Handwerkern (1) , wissen wir, dass Behörden Selbständige immer wieder auf Grundlage falscher Informationen drangsalieren. Schon heute ist die Informationslage kaum beherrschbar, führt regelmäßig zu Fehlinterpretationen oder wird gar gezielt gegen „unbequeme“ Unternehmer eingesetzt. Es ist nicht auszudenken, welches Ausmaß die Überwachung, Behinderung und Verletzung der Privatsphäre annimmt, wenn alle diese Instrumente für den gemeinsamen Einsatz zur Verfügung stehen. Dazu kommen sich täglich häufende Meldungen über „Datenpannen“ und „-missbrauch“

  • Die Telekom lässt Verbindungsdaten von Journalisten und Vorständen auswerten
  • Infratest DIMAP hat über Wochen persönlichste Daten von 41 000 Testkunden „offen“ im Netz
  • Netzöffentlich: Monatelang waren die Daten einiger Einwohnermeldeämter im Netz abrufbar
  • Eine CD mit Bankdaten von 17000 Bürgern (auch Deine?) ist aufgetaucht
  • Im November „verlor“ die britische Steuerbehörde CDs mit Daten von 25 Millionen britischen Kindergeldempfängern.
  • Steuerdaten, Geheimunterlagen des Verteidigungsministeriums und viele andere brisante Informationen tauchten in den Jahren 2005 – 2007 auf verlorenen oder gestohlenen Computern, Laptops oder Handys auf.

Zum einen sind in der Installation jeder einzelnen Maßnahme Probleme zu sehen. Zum andern bereiten einem die mögliche Vernetzung der in den verschiedenen Maßnahmen gewonnenen Daten Sorgen. Die täglichen Meldungen von Missbauch schon vorhandener Daten und die ständigen Pannen bei dem Schutz der Daten zerstören jegliches Vertrauen, dass der Staat verantwortungsvoll mit den einmal gesammelten Daten umgeht. Bei der Betrachtung, wie staatliche Stellen – häufig dem wirtschaftlichen Druck der Organisierten Lobby folgend – Selbständige vorgegangen sind, wird einem klar, dass diese Stellen nicht weitere Informationen sammeln, die dann weiter zur ungerechtfertigen und unverhältnismäßigen Verfolgung eingesetzt werden. Gradezu Panik ergreift einen jedoch bei dem Gedanken, was die, die schon seit 1953 etwa gezielt gegen meisterfreie Handwerker vorgehen, wohl mit den neu gewonnenen Informationen alles gegen zur Unabhängigkeit strebenden Betriebe veranstalten werden. Denn es ist klar, dass umfassende Überwachung und Kontrolle immer auch eine Bedrohung für Menschen ist, die sich nicht ganz nach dem erwünschten Muster der Behörden verhalten. Und jeder Selbständige ist so potentielles Ziel von staatlichen Übergriffen. Problematisch ist auch, wenn eine endgültige Vernichtung einmal gespeicherter Daten nicht oder nur mit schwer kontrollierbarem Aufwand möglich ist. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK-Vorrat) ruft, gemeinsam mit vielen anderen Gruppen und Organisationen in den europäischen Hauptstädten zu Demonstrationen gegen Überwachung auf. Der Arbeitskreis hat im September 2007 mit 15 000 Teilnehmern eine große Datenschutzdemo und im Winter 2007/2008 die größte Verfassungsbeschwerde mit über 34 000 Klägern eingereicht. Es gab zwei bundesweite Aktionstage mit jeweils etwa 40 beteiligten Städten. Längst nimmt sich der AK-Vorrat vieler Themen im Umfeld des Überwachungswahns an, von denen einige in Zukunft gerade auch Unternehmer betreffen werden.

  • Lebenslange Steuernummer (Lückenlose Durchnummerierung der Bevölkerung)
  • Kennzeichenerfassung (z.B. in Bayern und Niedersachsen)
  • Centis 2.0 (gemeinsame Datenbank von SOKA Bau und Zoll)
  • Und sehr viele weitere (XSpider (Programm mit dem Finanzbehörden Internetportale nach Steuerauffälligkeiten durchsucht), Gesundheitskarte, RFID-Pässe, RFID in der Warenwirtschaft, Schüler-ID, ELENA (Bundesweite Datenbank der Gehaltsdaten aller Arbeitnehmer)…..)

Mittlerweile haben sich sogar Länder in Übersee angeschlossen. So wird es am 11.10. neben Stockholm, Madrid, Prag und Sofia auch Aktionen in Washington, Buenos Aires, und weiteren Metropolen geben. Im Oktober werden u.a. auf die Strasse gehen: Ärzteverbände, Verdi, Schüler, Berufsverbände, Medienvertreter, FDP, DIE LINKE und DIE GRÜNEN, Bauern, Kirchengruppen, Studenten,….. Das Ganze kann unterstützt werden, durch: Spenden an den AK Vorrat, Mitarbeit in einer Ortsgruppe oder das Verteilen von Infomaterial. Mehr Infos unter: www.freiheitstattangst.de Wer Ideen hat oder sich eine Beteiligung vorstellen kann, der kann sich gerne melden unter: kontakt@vorratsdatenspeicherung.de Zur Gewährleistung zuverlässiger Anreise kann unter www.foebud.org ein Busplatz gebucht werden. Es werden 100 Busse aus allen Regionen und vielen Städten angeboten.

Kategorien: Handwerk · Überwachungswahn
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Kreishandwerkerschaft Oberhavel scheitert bei dem Versuch unabhängigen Handwerkern das Verteilen von Visitenkarten gerichtlich untersagen zu lassen

15 August , 2008 · 1 Kommentar

Erstaunlich, wieviel Energie, Hartnäckigkeit und Einfallsreichtum Kammern, Behörden, Kreishandwerkerschaften und andere Organisationen aufwenden, um sich lästige Konkurrenz vom Hals zu schaffen. Was könnte alles bewegt werden, würden diese Kräfte einmal zur Verbesserung der Dienstleistung am Kunden genutzt? Mit einem Versäumnisurteil (AZ 1 O 130/08 ) untermauerte im Frühjahr das Landgericht Neuruppin die Auffassung unabhängiger Handwerker, dass Visitenkarten von Reisegewerbetreibenden dem Schutzzweck der Gewerbe- ordnung dienen. Die leichte Identifizierbarkeit des Handwerkers ist schließlich ein unverzichtbarer Bestandteil eines funktionierenden Verbraucherschutzes.<br> Die Kreishandwerkerschaft Oberhavel hatte gegen eine im Reisegewerbe tätige Frisörin geklagt. Die Meistervertretung wollte der Handwerkerin auf diese Weise das Verteilen von Visitenkarten untersagen lassen. Letztlich ist dies nur ein weiterer der unzähligen Versuche, Gewerbetreibenden ihre Gewerbetätigkeit madig zu machen. Selbst gegen die Nutzung von Briefköpfen auf Rechnungen wurde von Seiten des etablierten Handwerks vorgegangen. Zum Versäumnis- urteil kam es, weil die klagende Kreishandwerkerschaft zum Ende der Ver- handlung auf einen Antrag verzichtete, damit hätte es keine Urteilsbegründung gegeben. Das war wohl auch das Kalkül der Gegenseite. Der Richter handelte jedoch in einem Akt der Fairness, als er seine Urteilsbegründung in einem schriftlichen Vermerk abgab, in dem er feststellt, ein Verbot des Verteilens von Visitenkarten bedeute eine unzulässige Einschränkung des Grundrechtes auf Berufsfreiheit.<br>

Dazu Hilke Böttcher, die Rechtsanwältin der Friseurin: „Ich gehe davon aus, dass Kreishandwerkerschaften weiterhin versuchen werden, reisegewerbetreibenden Handwerkern das Verteilen von Visitenkarten zu untersagen. Betroffene sollten in keinem Falle eine Unterlassungserklärung unterschreiben, ohne vorher rechtlichen Rat eingeholt zu haben“.

Kategorien: Handwerk
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