Auerochse’s Weblog

Das Schweigen der deutschen Industrie- und Handelskammern zum SWIFT- Abkommen

7 Februar , 2010 · 7 Kommentare

1998, die US-amerikanische National Security Agency (NSA) belauscht innerbetriebliche Satelliten-Kommunikation des Nord-Westdeutschen Windenergieanlagenherstellers „Enercon“.
EU-Parlament in Strasbourg
Im April 98 berichtete damals das ARD Magazin Plusminus über den Vorfall. Mit den Informationen aus der Abhöraktion ausgestattete Agenten verschaffen sich Zugang zu einer Windenergieanlage im friesischen Wangerland und dokumentieren die Anlage betreffende Unterlagen umfangreich. Die „Recherche“ergebnisse gelangten über die US-militärische Abhöreinrichtung im bayerischen Bad Aiblingen an die amerikanische Konkurrenzfirma von Enercon, namens „Kenetech“. Diese meldete die Neuentwicklung Enercons als eigenes Patent an und liess Enercon dann gerichtlich untersagen Produkte in den USA zu vertreiben.

Nochmal: Hier wurden regierungsamtliche Stellen auf amerikanischer Seite genutzt um Wirtschaftsspionage mindestens zu unterstützen. Der Fall machte damals Schlagzeilen und ist mittlerweile Gegenstand zahlreicher Presseberichte, Blogeinträge und gar einer Seminararbeit.

Dem ostfriesischen Unternehmen Enercon ist durch die dreiste regierungsamtlich gestützte Spionage ein mindestens 100 Mio DM hoher Schaden entstanden.

Einen andern Blickwinkel auf die Wege amerikanischer Wirtschaftspionage wirft der Film „Freund hört mit – US-Spionage in Deutschland“, von Egmond R. Koch, aus dem Jahre 2003

Vor diesem Hintergrund verwundert es sehr, dass von den deutschen IHKn – also den Industrie- und Handelskammern wenig bis nichts zur Diskussion um das SWIFT-Abkommen zu lesen ist

SWIFT, die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication, ist eine internationale Genossenschaft der Geldinstitute, die ein Telekommunikationsnetz betreibt über das Finanztransaktionen getätigt werden. Anfang des Jahrtausend wurde bekannt, dass amerikanische Terrorismusfahnder diese Auslandüberweisungen von Millionen Europäern ausspähen. Das setzte einiges an Aktivitäten in der Europäischen Politik in Gang und SWIFT baute seine Serverstruktur um. Seit Jahresbeginn werden europäische Daten nur noch in Europa gespeichert, somit wären die Amerikaner eigentlich seit dem 1. Januar 2010 an vom Datenfluss aus Europa abgeschnitten.

Im Sommer 2009 verständigten sich die EU Staaten darauf mit den Amerikanern ein Abkommen auszuhandeln, damit diese weiterhin Zugriff auf die SWIFT Daten der Europäer haben. Die Amerikaner hatten den Europäern vorher „klar gemacht“, dass auch Europa von den Erkenntnissen der aus der Datenüberwachung hätten (Dabei wurden mal wieder Daten zur Terorrismusbekämpfung ins Feld geführt “gibst du mir, so gebe ich Dir”)

Verschiedene Umstände, die auch im Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages am 1.12. 2009 begründet liegen, brachten nun letztlich die Situation hervor, dass das EU-Parlament in den kommenden Tagen über ein SWIFT-Abkommen abstimmen wird.
In der vergangenen Woche zeichnete sich ab, dass eine Zustimmung zu einem Abkommen, dass den Amerikanern weiterhin Zugriff auf die Überweisungsdaten gewährt nicht zustande käme. Sofort übten die Amerikaner Druck auf einzelne EU-Abgeordnete aus. Zum einen droht man mit bilateralen Abkommen. Also die US Regierung möchte mit Belgien und den Niederlanden Einzel-Abkommen schließen. In beiden Ländern stehen die Server von SWIFT in Europa, über die die Transaktionen getätigt werden.

Die Vehemenz mit der die USA Druck auf das EU-Parlament ausübt lässt aufhorchen!Damit ist die Geschichte eigentlich erzählt. Es macht stutzig, dass die Interessenvertretungen der deutschen Wirtschaft, die Handwerks, vor allem aber die Industrie und Handelskammern sich in keinster Weise hierzu öffentlich vernehmen lassen.

Es muss doch ureigenstes Interesse der Vertretung der deutschen Wirtschaftsunternehmen sein, für eine Datensicherheit zu sorgen. Wenn weiterhin unkontrollierbare Instititutionen der Amerikaner Zugriff auf Zahlungen an oder von deutschen Firmen haben, dann können diese daraus auch Rückschlüsse auf die Geschäftstätigkeit der deutschen Firmen ziehen und sich zu Eigen machen – eine besonders üble Variante ist mit dem Fall Enercon zu Beginn dieses Postings beschrieben.

Warum scheigen die IHK´s?
Was steckt dahinter?
Und warum schweigen die Mitglieder der Kammern, die für Ihre Interessensvertretung regelmässig unfreiwillig zur Kasse gebeten werden?

→ 7 KommentareKategorien: Wirtschaft · Überwachungswahn
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Imagekampagne des Handwerks und die Beichten der Handwerker

12 Januar , 2010 · Hinterlasse einen Kommentar

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Cécile Lecomte: “Ich will aber nicht aufhören zu kämpfen! Nee, mach ich nicht!”

7 Januar , 2010 · Hinterlasse einen Kommentar

→ Einen Kommentar schreibenKategorien: Politik allgemein
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Gerichtsurteil zur Internetwerbung eines Handwerkers im Reisegewerbe

2 Januar , 2010 · 3 Kommentare

Ein neues Gerichtsurteil gibt Unternehmern, die ein Handwerk als Reisegewerbe (§ 55 ff., GewO) betreiben eine Richtschnur zur Frage der Internetwerbung an die Hand.
Einigkeit Recht FreiheitAm 3. Dezember 2009 hat das Oberlandesgericht in Frankfurt/Main über den Webauftritt eines Reisegewerbe treibenden Dachdeckenunternehmers entschieden (6 U 178/08). Der Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hatte eine Klage wegen des unlauteren Wettbewerbs eingereicht.

Kurz zum Reisegewerbe:
Das Reisegewerbe ist eine Möglichkeit einen Handwerksbetrieb ohne Meistertitel in Deutschland zu betreiben, und es ist mittlerweile sehr populär geworden. Besonders Frisöre, Dachdecker, Zimmerer und Zweiradmechaniker gründeten in den vergangenen Jahren einen Reisegewerbebetrieb. Im Reisegewerbe sind grundsätzlich viele Gewerbetätigkeiten möglich. Seit 2004 ist kein Handwerksberuf mehr ausgenommen. Der wesentliche Unterschied zwischen einem “stehenden” (Meister) Betrieb und einem “Reisegewerbe”: Beim Meisterbetrieb muss die Initiative zum Auftrag vom Kunden ausgehen (“Meister Müller, bitte reparieren Sie meine Treppe”). Beim Reisegwerbe muss die Inititative zum Auftrag vom Unternehmer ausgehen (“Guten Tag, ich bin Frisörin im Reisegewerbe. Ich würde Ihnen gerne die Haare frisieren, hätten Sie Lust?”)

Folgende Fragen stellen sich immer wieder:

1.Darf ein Reisegewerbebetrieb im Internet werben?
2.Stellt die Webseite eines Reisegewerblers eine unlautere Werbemethode dar?
3.Führt der meisterfreie Betrieb die Betrachter seiner Website in die Irre?
Hier findet sich ein älterer Artikel zur Werbung im Reisegewerbe.
Und hier geht es zum Wikipedia-Artikel über das Reisegewerbe:

Zum aktuellen Fall:

Die Kerngedanken des Urteils können anderen Handwerkern als Richtschnur gelten, wenngleich das OLG Frankfurt seinem Urteil selbst keine grundsätzliche Bedeutung beimessen will. Der Volltext des Urteils findet sich hier.
Im vorliegenden Fall wirbt ein Dachdecker im Reisegewerbe unter www.gutgedacht.com.

Der Reisegewerbetreibende hat im Prozess deutlich gemacht, dass er niemandem, der auf die Internetwerbung hin an ihn herantritt, ein Angebot für eine Dachdeckerleistung unterbreitet. Also kann durch den Internetauftritt kein Nachteil für die im Wettbewerb stehenden Meisterkollegen entstehen. Denn Kunden, die über die Webseite ein Angebot einholen möchten werden vom Reisegewerbe-Dachdecker kein Angebot bekommen. Zwar kann es grundsätzlich schon als unlauterer Wettbewerb angesehen werden, wenn der Kunde sich durch (Internet)Werbung „näher“ mit dem Angebot des Werbenden auseinandersetzt. Aber hier machte der Dachdecker vor Gericht deutlich, dass Kunden, die auf ihn als Reisegewerbe-Unternehmer zugehen gar nicht die Möglichkeit haben, ein Angebot des Reisegewerbetreibenden zu bekommen. Daher reicht auch die sogenannte „Bejahung der Relevanz“ an dieser Stelle nicht zu einer Verurteilung. Dem Gericht ist also wichtig, dass in keinem Falle ein Angebot ergeht, nachdem der Kunde durch Werbung motiviert darum bittet.

Sehr wohl kann der Dachdecker hier aber auf Anfragen von Kunden reagieren, soweit sie nicht das Reisegewerbe betreffen. Also z.B. „Beratung bei der Auswahl und Verkauf von geeigneten Baustoffen rund ums Haus, Bauwerksabdichtung, Dachschmuck usw.“ Eine Irreführung des Verbrauchers hat der Reisegewerbetreibende nicht vorgenommen, weil er:

1.bereits auf der Startseite auf seine Tätigkeit im Reisegewerbe hinwies und diesen Hinweis auf weiteren Seiten des Internetauftritts wiederholte.

2.Zitat aus dem Urteil“ Es ist dem Beklagten nicht zuzumuten, über die mitgeteilten Informationen hinaus noch deutlicher klar zustellen, dass er kein stehendes Gewerbe betreibt, nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist.“

Zwei Dinge sind wichtig:
Zum einen: Die Deutlichkeit, mit der der Betroffene Dachdecker überall auf sein Reisegewerbe hinwies. Und damit keinen Zweifel und kaum eine Verwechslung zu ließ, dass es sich bei seinem Unternehmen um einen „stehenden“ (also Meister.) Betrieb handele, haben hier schließlich die Vorwürfe des ZVDH abwehren können.

Zum andern: Die Klare Definition als Reisegewerbebetrieb, so machte er deutlich, dass er keine Angebote auf Anfragen aus dem Kundenkreis hin unterbreitet.

Ein Musterprozess:

Der ZVDH hat sich in seinem Geschäftsbericht 2008 zu dem “Musterprozess geäußert:

Klassische Lücke: Ausübung des Dachdeckerhandwerks im Reisegewerbe
Nachdem das Bundesverfassungsgericht vor etwa zwei Jahren in einem Musterprozess festgestellt hatte, dass eine Reisegewerbekarte unabhängig von der Handwerksordnung in jedem Gewerbezweig ausgestellt werden kann, also auch im Dachdeckerhandwerk, hat es hier eine deutliche Zunahme der Aktivitäten am Markt gegeben. Unverhohlen werben einige Inhaber von Reisegewerbekarten im Internet für ihre Betriebe. Die ehemalige Dach- und Fassadenhai-Szenerie versteckt sich immer mehr hinter der Scheinlegitimation der Reisegewerbekarte. Der Zentralverband steuert bei diesen Entwicklungen deutlich dagegen. So wird z. Zt. ein Musterprozess gemeinsam mit der Wettbewerbszentrale vorbereitet, um Inhabern von Reisegewerbekarten eine betriebliche Werbung im Internet zu untersagen.”

Wenn der Zentralverband es selbst als Musterprozess hinstellt, so sollte die öffentliche und versteckte Diffamierung der meisterfreien Kollegen nun endlich zur Ruhe kommen.

→ 3 KommentareKategorien: Handwerk
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Alarmierend: Bundesregierung misstraut der Ausbildung im deutschen Handwerk

28 Dezember , 2009 · 3 Kommentare

Heute, am 28.12. tritt die Europäische Dienstleistungslinie in Kraft. Unternehmen aus den Mitgliedsstaaten der EU dürfen nun grenzüberschreitend Aufträge annehmen und Arbeiten ausführen. ...und schreibt Euch die Gewerbefreiheit hinter Eure Löffel! So wird also ab heute ein Bauunternehmen aus den Niederlanden Häuser in Deutschland bauen dürfen, ohne in die deutsche Handwerksrolle eingetragen zu sein – warum auch, schließlich macht es dass in Holland schon seit vielen Jahren erfolgreich? Ein tschechischer Bäcker kann jetzt auch ohne große bürokratische Hürden Backwaren nach Deutschland verkaufen. Französische Orthopädietechniker dürfen nun ohne weiteres auch in Deutschland den Kunden hier Prothesen liefern und anpassen, die sie selbst hergestellt haben.

„Komisch, ich wusste gar nicht, dass das bisher verboten war“ meinte eine Freundin zu mir, als ich mich mit Ihr an Weihnachten drüber unterhielt. Stimmt „irgendwie“ konnten ausländische Firmen hier immer schon arbeiten. Neu ist ab heute, dass es jetzt ohne große Probleme gehen soll. Alle EU-Staaten sind ab heute verpflichtet einen „Einheitlichen Ansprechpartner“ (EAP) vor zuhalten. Diese Ansprechpartner dienen nun den Betrieben aus dem EU Ausland mit Rat, Tat und Unterstützung bei dem Anliegen in Deutschland arbeiten zu dürfen.

Bei uns hat man die Zuständigkeiten über die Länder geregelt und so ist nach guter alter deutscher Tradition der Ansprechpartner in einem Bundesland bei den Kommunen und in einem andern bei den Kammern angesiedelt. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie (DLR) wird in den nächsten Wochen sicher noch einiges an Problemen aufwirbeln, letztlich beginnt die Übungsphase ja erst jetzt, mit dem laufenden Betrieb Im Zentrum steht dabei der Computer. Software und Vernetzung sollen hier den Dienstleistern aus dem Ausland – aber in den allermeisten Fällen auch den Unternehmen vor Ort die Bürokratie reduzieren helfen. Ob hier den Ansprüchen an den Datenschutz in aller Form genüge getan wurde – auch dass wird sich erst in der Zukunft erweisen.

Die heutigen Regierungsparteien haben bei der Verabschiedung des Gesetzeswerkes bewusst die Diskriminierung der eigenen Bevölkerung betrieben. So darf ein deutscher Handwerksgeselle ohne Meistertitel immer noch keinen Handwerksbetrieb eröffnen, und selbst wenn er etwa in Belgien oder Polen eine Firma gründet, so darf er keine Aufträge in Deutschland ausführen, das haben FDP und CDU ausdrücklich ins Gesetz geschrieben. Regelmäßig werden meisterfreie Existenzen in Deutschland zunichte gemacht und die Menschen gegängelt, etwa hier in Göttingen. Und hier weitere Informationen
VERFOLGUNG? – Ja! Wer sich in Deutschland meisterfrei im Handwerk selbständig macht, riskiert Betriebsuntersagung, Bußgeldverfahren, Hausdurchsuchung, Diffamierung bei Kunden und Nachbarn,….

Ab sofort ist diese bewusste Diskriminierung Deutscher Handwerker durch die eigenen Regierung sichtbar. Ob gelernt, oder ungelernt, ob der Sprache mächtig oder nicht, ob in Kenntnis der hier herrschenden Normen oder nicht – egal, ab heute darf Europa hier arbeiten. Das ist zu begrüßen, denn damit fließt Vielfalt in den Markt. Verbraucher werden in den kommenden Jahren von den Traditionen des Handwerks in den Nachbarstaaten profitieren können.

Allein unverständlich bleibt, dass die Wirtschaftspolitiker unserer Tage die gute deutsche Ausbildung weiterhin missachten. Der Eindruck entsteht, dass die Bundes-Parlamentarier der Nicht-Ausbildung von Handwerkern aus dem Ausland mehr Vertrauen schenken, als der deutsche Zimmerer-, Fleischer- und Augenoptikerausbildung.

Was ist das für eine Politik, die dem eigenen Volk auf solche Weise ihr Misstrauen ausspricht?

Folgerichtig unterstützt das etablierte deutsche Handwerk diesen Eindruck ab Januar 2010, dann startet eine mit 50 Millionen Euro ausgelobte und über 5 Jahre angesetzte Imagekampagne.
Damit versucht das etablierte deutsche Handwerk Versäumtes aufzuholen.

Dazu an dieser Stelle demnächst mehr. Vorweg drei Fragen:
- Welche Ursachen machen eine Imagekampagne notwendig?
- Wie macht man einem Schulabgänger eine Karriere im Handwerk schmackhaft vor dem Hintergrund, das ungelernte spanische Tischler hier dürfen, was der Schüler nach einer dreijährigen Ausbildung zum Tischler nicht darf?
- Was wiegt Ihnen als Kunde mehr: Eine hippe Imagekampagne, oder ihren Bedürfnissen entsprechend arbeitende und sich auf seine Kernkompetenzen fokussierte Unternehmen?

to be continued

→ 3 KommentareKategorien: Handwerk · Wirtschaft
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